Der Bürokratie den Kampf ansagen

Deutschland steht vor zahlreichen Herausforderungen: Die Bekämpfung des Klimawandels insbesondere durch einen energiepolitischen Umbau, die grundlegende Reformierung des Bildungssystems insbesondere im bildungspolitisch abgehängten Land Bremen, die Entfesselung der stagnierenden Wirtschaftsentwicklung zur Erhöhung des individuellen Wohlstands, oder das Aufholen jahrzehntelang versäumter Investitionen in die öffentliche Infrastruktur sind nur wenige Beispiele für die drängendsten Probleme der aktuellen Zeit.

Durch staatliche Überregulierung und ineffiziente Verwaltung verhindern Staat und Behörden sämtlichen Fortschritt in nahezu allen Bereichen öffentlicher Interessen. Als Querschnittsproblem über sämtliche Bereiche hinweg, ist die staatliche Überbürokratisierung folglich als das drängendste Problem zu betrachten. Deswegen fordern die Jungen Liberalen Bremen, dass die Bekämpfung der Bürokratie höchste Priorität bei allen politischen Entscheidungen haben muss!

  • Damit der Bürokratiebekämpfung auch im politischen Alltag tatsächlich die höchste Priorität erfährt, sind sämtliche neue Gesetze und Beschlüsse vor der parlamentarischen Aussprache durch wissenschaftliche Mitarbeiter unabhängig hinsichtlich Ihrer Auswirkungen auf die bürokratische Belastung zu bewerten. Aufgrund der angehäuften staatlichen Bürokratie ist auf absehbare Zeit auf das One-In-Two-Out-Prinzip bei der Gestaltung neuer gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu setzen, da andernfalls eine Verringerung der bürokratischen Belastung nicht erfolgen kann. Die Jungen Liberalen Bremen fordern, dass sich alle anderen Belange der Entbürokratisierung unterzuordnen haben.
  • Damit die Effizienz der Verwaltung und die einhergehende Belastung für Bürger erfassbar gemacht wird, fordern die Jungen Liberalen Bremen die Ausweitung des Bürokratiekostenindex für alle Länder und Kommunen, wobei für Bundesländer und Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern eine quartalsweise und für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern eine jährliche Messung der Bürokratiekosten ausreicht.
  • Dem Onlinezugangsgesetz Folge leistend hätten Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen digital anbieten müssen. Durch politische Untätigkeit und behördliche Inkompetenz steht bereits fest, dass die gesetzliche Verpflichtungen nicht eingehalten wird. Um die hiervon betroffenen Bürger zu entlasten, sowie den Druck zur Umsetzung auf Politik und Verwaltung zur Umsetzung zu erhöhen, fordern wir, dass Bürger und Körperschaften den bürokratischen Erfüllungsaufwand der bei Verwaltungsvorgängen durch die ausgebliebende Digitalisierung entsteht von den zuständigen Behörden vollständig entschädigt bekommen.
  • Neben einer digitalen Schnittstelle zu den Bürgern und Körperschaften, sollen sämtliche Verwaltungsvorgänge so weit wie möglich automatisiert werden. Dadurch kann die Verwaltung entlastet, die Bearbeitung beschleunigt, die Verwaltungskosten gesenkt und die Bearbeitungsqualität verbessert werden. Hierbei ist der Stellenabbau in der Verwaltung ein wichtiges Nebenziel zur Verschlankung der Verwaltung und Entlastung der Staatsfinanzen.
  • Bedauernswerterweise sind Meldungen über schwerwiegende Datenschutzverletzungen durch Behörden und deren Mitarbeiter keine Seltenheit. Für die digitale Verwaltung ist der Schutz von sensiblen Daten unerlässlich. Deswegen fordern wir die Erleichterung von Betroffenen Entschädigungen geltend zu machen, sowie eine konsequente disziplinarische Ahndung der verantwortlichen Mitarbeiter. Darüberhinaus fordern wir eine Whistleblowerpflicht für Behördenmitarbeiter, wonach Behördenmitarbeiter bekannte oder vermutete Datenschutzverletzungen in der Verwaltung an die zuständigen Datenschutzbeauftragten melden müssen. Sofern Behördenmitarbeiter Ihnen bekannte Datenschutzverletzungen nicht melden, muss dies zwingend mit der dauerhaften Entfernung aus dem öffentlichen Dienst geahndet werden.
  • Neben der behördlichen Struktur sind die Verwaltungsmitarbeiter entscheidend für eine effiziente Verwaltung. Neben regelmäßigen Pflichtschulungen und -weiterbildungen, muss eine leistungsorientierte Arbeitskultur in den Behörden implementiert werden. Hierzu ist die Arbeitsleistung von Verwaltungsmitarbeitern hinsichtlich Qualität und Quantität zu messen und regelmäßig in der Bewertung der Arbeitsleistung zu berücksichtigen. Die objektive Messung der Leistung kann hierbei durch digitale Technologie unterstützt und automatisiert werden, sodass hierdurch keine nennenswerte Mehrbelastung innerhalb der Behörden entsteht. Die individuelle Leistung der jeweiligen Mitarbeiter muss künftig maßgeblichen Einfluss auf den Karriereverlauf haben.

Für eine gesunde Währungs- und Wirtschaftsunion in Europa!

Die Jungen Liberalen Bremen bekennen sich zur Europäischen Idee und setzen sich für das langfristige Fortbestehen und den Erfolg der Europäischen Gemeinschaft ein. Im Laufe der vergangenen Jahre war die Europäische Union und deren Mitgliedsstaaten einer Vielzahl von schwerwiegenden Herausforderungen ausgesetzt. Jedoch reagierte die Europäische Staatengemeinschaft auf die Herausforderungen und veränderte Umstände nicht durch problemlösende Reformen, sondern verschleppt bis heute eine Vielzahl an grundlegenden Problemen zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, und schaden damit auch dem Europäischen Zusammenhalt. Die verfehlte Wirtschafts- und Finanzpolitik nimmt hierbei eine herausragende Rolle ein. Die zurückhaltende Wirtschaftsentwicklungen, verfestigte Wettbewerbsunterschiede, jahrelange Zinsausfälle und drastische Preissteigerungen schaden nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch dem Europäischen Zusammenhalt und der Akzeptanz der Europäischen Union.

Als überzeugte Europäer fordern die Jungen Liberalen Bremen eine Reformierung der europäischen Wirtschafts- und Finanzpolitik zur zukunftsorientierten und vorausschauenden Problemlösung und treten für eine langfristig gesunde Europäische Union ein.

Verbindliche Festlegung der Inflationsziele

Während die Preisstabilität der vergangenen Jahre trotz der expansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, zu mindestens im Verbraucherpreisindex gewährleistet werden konnte, nimmt das Inflationsgeschehen seit Beginn 2021 ungebremst Fahrt auf. Bis April 2022 erreichten die Preissteigerung im harmonisierten Verbraucherpreisindex der Eurozone 7,5%, wobei keine Trendwende vermutet werden kann. Dabei ist es die wichtigste Verantwortung der Europäischen Zentralbanken ist die Preisstabilität des gemeinsamen Währungsraums zu gewährleisten. Artikel 127 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gewährt diesem Ziel unmissverständlichen Vorrang ein und gewährt die Verfolgung anderer wirtschaftspolitischer Ziele ausschließlich, sofern die Preisstabilität dem nicht entgegensteht. Für die Auslegung des Zielbegriffs der Preisstabilität wird der Europäischen Zentralbank ferner ein großzügiger Interpretationsspielraum gewährt, wobei die Europäische Zentralbank selbst ein Inflationsziel von etwa 2% als Grundlage legt. Die aktuelle Inflationsdynamik hat dieses Ziel bereits deutlich überschritten. Anstatt anderen Zentralbanken zu folgen, hält die Europäische Zentralbank jedoch weiterhin an der Politik des billigen Geldes fest und stellt Maßnahmen zur Bekämpfung zu hoher Inflation bestenfalls perspektivisch in Aussicht. Wie schon die jahrelange Niedrigzinspolitik, arbeitet die Europäische Zentralbank damit unmittelbar zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, wobei nunmehr sogar das oberste Ziel der Währungshüter ignoriert wird. Durch die Handlungen der Europäische Zentralbank ist es evident, dass die Auslegung der Preisstabilität nicht länger durch die Europäische Zentralbank erfolgen darf. Die Jungen Liberalen Bremen fordern daher, dass das oberste Ziel der Preisstabilität direkt in dem Vertrag zur Arbeit der Europäischen Union eindeutig und interpretationsfrei verankert wird. Dabei sollen Zielwertkorridore der Preisentwicklung für unterschiedliche Zeithorizonte auf wissenschaftlicher Grundlage festgesetzt werden, sodass konjunkturellen und strukturellen Entwicklungen Rechnung getragen werden kann. Gleichzeitig muss das Mandat der Europäischen Zentralbank verbindlich an die Einhaltung der Preisentwicklung gebunden werden, sodass bei Über- oder Unterschreiten der Zielwertkorridore ausschließlich Maßnahmen veranlasst werden dürfen, welche auf die Einhaltung der Zielwertkorridore hinwirkt.

Bürger- und Stabilitäts-orientierte Geldpolitik

Aufbauend auf einer transparenteren und verbindlicheren Inflationsdefinition, ist es unerlässlich, dass die geldpolitischen Werkzeuge und Rahmenbedingungen des gemeinsamen Währungs- und Finanzsystems angepasst werden. Entsprechend ist die präzisere Inflationsdefinition durch eine engere Bindung der geldpolitischen Mandate zu binden. Dabei ist der Europäischen Zentralbank anhand der Zielwertkorridore die geldpolitische Einflussnahme insofern zu beschränken, als das sämtliche geldpolitischen Maßnahmen ausnahmslos so einzusetzen sind, dass sie zur (Wieder-)Einhaltung des Zielwertkorridors für die Inflationsentwicklung beitragen. Geldpolitische Maßnahmen, die eine dem Zielwertkorridors entgegengesetzte Wirkung entfalten, sind unzulässig

Durch die fahrlässige Überschuldung einzelner Mitgliedstaaten hat das Anlegervertrauen in die staatlichen Anleihen tiefgreifenden Schaden genommen. Auf diesen Vertrauensverlust hat die Europäische Zentralbank mit direkter und indirekter Staatsfinanzierung über die vergangenen Jahre reagiert. Faktisch stützen zahlreiche Anleihekaufprogramme der Europäischen Zentralbank seit der Staatsschuldenkrise die Staatsanleihen künstlich ab, auch wenn diese überwiegend über den Sekundärmarkt erworben werden. Diese indirekte Staatsfinanzierung begünstigt staatliche Überschuldung, verzerrt die Marktlage und widerspricht der, in den Europäischen Verträgen verankerten, politischen Neutralität der Geldpolitik. Die Staatsschulden-orientierte Geldpolitik ging insbesondere durch Niedrigzinsen über Jahre hinweg zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, und ist durch die einhergehende Geldmengenerweiterung mitverantwortlich am aktuellen Inflationsgeschehen. Die Jungen Liberalen Bremen fordern daher, der Europäischen Zentralbank den Erwerb von Staatsanleihen grundsätzlich zu versagen, damit weder eine direkte noch eine indirekte Staatsfinanzierung auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger erfolgen kann. Die grundsätzliche Fähigkeit zur Leistung expansiver Geldpolitik der Europäischen Zentralbank wird davon nicht eingeschränkt, jedoch wird damit der politische Druck und Einflussnahme auf die Geldpolitik reduziert.

Zukunftssichere und Generationen-gerechte Staatsfinanzen

Die Staatsschuldenkrise zu Beginn der 2010er Jahre hat beinahe zum Kollaps des Euro-Systems geführt, wodurch die Europäische Union und der zwischenstaatliche Zusammenhalt mutmaßlich schwerwiegenden und langanhaltenden Schaden genommen hätte. Infolgedessen wurden Maßnahmen und Regularien getroffen, die eine erneute Überschuldung einzelner Staaten verhindern sollte. Im Laufe der vergangenen Jahre wurden diese Regulierungen bedauerlicherweise zunehmend aufgeweicht und umgangen. Deswegen fordern die Jungen Liberalen Bremen die Schuldenregeln der europäischen Staaten wieder angemessen zu verschärfen. Die Ausnahmeregeln der staatlichen Schuldenbremsen müssen insofern nachgebessert werden, als das ausschließlich unvorhersehbare Notsituationen eine temporäre Abweichung der Schuldenregeln rechtfertigen. Daneben muss die Europäische Union die sukzessive Schuldenreduktion besonders verschuldeter Staaten stärker forcieren. Eine Umschuldung oder schuldenbasierte Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten darf es nicht geben.

Im Rahmen der Covid-Pandemie wurden erstmalig Staatschulden in gemeinsamer Verantwortung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgenommen. Hierbei profitieren besonders hochverschuldete Staaten von einem niedrigeren Zinsniveau als sie selbst am Kapitalmarkt erzielen könnten, während fiskalpolitisch vernünftige Staaten ein höheres Zinsniveau akzeptieren müssen. Darüber hinaus entsteht somit eine kollektivistische Haftung für die gemeinsame Verschuldung. Die Jungen Liberalen Bremen kritisieren die gemeinschaftliche Aufnahme von Staatsschulden und fordern eine alsbaldige, außerordentliche Abwicklung in die regelmäßige, einzelverantwortliche Staatsverschuldung. Darüber hinaus lehnen wir jeden erneuten Versuch einer gemeinschaftlichen Verschuldung und kollektivistischer Haftungsverantwortung im Rahmen der zwischenstaatlichen Verträge kategorisch ab. Die Wirtschaftsgeschichte hat wiederholt bewiesen, dass eine Entfremdung zwischen Nutznießung und Haftung zu einer Kaskade unverantwortbarer Fiskalpolitik führt – Die Haftung und Kosten für Schuldverschreibungen müssen zwingend in Einheit mit der Kapitalaufnahme erfolgen.

Präventive Schaffung von Notfall- und Krisenmechanismen

Es gehört zur politischen Wirklichkeit, dass wirtschaftliche und finanzielle Schieflagen und Krisen auf jeder Ebene politischer Verantwortungen entstehen können. Dies ist Teil der unabdingbaren Natur des Wirtschafts- und Politiksystems, obgleich regelmäßig Verantwortungslosigkeit politischer Handlungen hauptverantwortlich für das Entstehen von Krisensituationen ist. Zur Bewältigung wirtschaftspolitischer Schieflagen und Krisen setzte die Europäische Union in er Vergangenheit jedoch vor allem auf fiskal- und geldpolitische Verschleppung zugrundeliegender Ursachen, um kurzfristige Symptombekämpfung zu betreiben. In Folge der reaktionären Tagespolitik, bleiben zugrundeliegende Probleme bestehen und verschärfen sich im Hintergrund scheinbar unbemerkt. Das langfristige Bestehen der Europäischen Gemeinschaft kann nur erfolgen, wenn Schieflagen und Krisen in ihren Ursachen bekämpft werden und die Europäische Gemeinschaft bereit ist diesem Umstand Rechnung zu tragen. Als überzeugte Europäer fordern die Jungen Liberalen Bremen eine gemeinschaftliche Politik, die Krisen in ihrem Kern bekämpft und dafür auch kurzfristig weniger vorteilhafte Maßnahmen anwendet, sofern damit langfristig eine gesundere Staatengemeinschaft gefördert wird.

Neben den bestehenden Hilfs- und Fördermechanismen für wirtschaftliche und finanzielle Schieflagen und Krisensituationen, muss die Europäische Union geregelte Verfahren schaffen, sollten die Situationen erneut schwerste Ausmaße annehmen. Es liegt im Kern einer vorausschauenden Europapolitik, auch auf die schlimmsten Krisensituationen vorbereitet zu sein und damit dem unregulierten Eintreten solcher Situationen präventiv entgegenzuwirken. Entsprechend fordern die Jungen Liberalen Bremen, dass die Europäische Union geregelte Verfahren zur Abwicklung des möglichen Austritts einzelner Staaten aus dem gemeinschaftlichen Währungs- und/oder Wirtschaftssystem schafft, sowie ein klares Verfahren zur Abwicklung einer Staatsinsolvenz in Folge von Überschuldung zu entwickeln. Sofern die Notwendigkeit oder der entschiedene Wille für einen entsprechenden Schritt eintreten sollte, ist es notwendig auf klar geregelte Verfahren zurückgreifen zu können, anstatt den spontanen Umständen und dem tagespolitischen Geschehen ausgesetzt zu sein. Nur so können in diesen Situationen eine zusätzliche Verschärfung der Lage vermieden werden. Damit die europäische Gemeinschaft langfristig erfolgreich sein kann, muss eine gesunde und zukunftsorientierte Entwicklung der Europäischen Union höchste Priorität haben.

Kurzfristige Bekämpfung der steigenden Energiekosten

Die aktuellen drastischen Preissteigerungen bei Heiz- und Energiekosten stellen eine starke Belastung für die Verbraucher und Verbraucherinnen dar. Die wirtschaftlichen Nachwirkungen der weltweiten Corona-Pandemie haben bereits zu historisch hohen Energiekosten geführt, wobei weitere Preissteigerungen als Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu erwarten sind. Um die Belastung der Verbraucher und Verbraucherinnen kurzfristig spürbar zu bekämpfen, fordern die Jungen Liberalen Bremen eine Aussetzung der Energiesteuer, für mindestens 12 Monate. Nach Ablauf der 12 Monate, soll evaluiert werden, inwiefern die Markt- und Preislage die Wiedereinsetzung der Energiesteuer zulässt.

Sunset-Klausel: 3 Jahre.

Wahlwerbung ist Wahlwerbung? Stimmt nicht!

Die Jungen Liberalen Bremen fordern mehr Klarheit und weniger Bürokratie in unserem Steuersystem und somit die Angleichung der Steuersätze für Wahldrucksachen auf 7 Prozent.

Corona-Konjunkturantrag II: effizienter, freier, besser!

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stellen die größte Wirtschaftskrise in der Bundesdeutschen Nachkriegszeit dar. Die Bewältigung der zusätzlich verschärften Schuldenlage, der Substanzvernichtung in der Privatwirtschaft, der weiteren Überlastung maroder Sozialsysteme und dem Bildungsausfall insbesondere bei jungen Generationen müssen mit konsequentem und verantwortungsbewusstem Handeln begegnet werden. Aufbauend auf der Beschlusssache zum „Corona-Konjunkturprogramm“ durch die Landesmitgliederversammlung vom 27.09.2020 fordern die Jungen Liberalen eine entschlossene und kompetente Wirtschaftsförderung als Antwort auf die Folgen der Corona-Pandemie.

Langfristige und nachhaltige Solidität der öffentlichen Finanzlage

Die wirtschaftlichen Auswirkungen haben die kritische Notwendigkeit eines handlungsfähigen Staatsapparats in Krisenzeiten dramatisch unterstrichen. Entsprechend ist es notwendig eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Haushaltspolitik beizubehalten. Entsprechend ist die Schuldenbremse zur Verhinderung einer Überschuldung der EU-Staaten und untergeordneten Gebietskörperschaften beizubehalten. Anstatt einer Aufweichung der Schuldenregulierung muss die Ausweitung sozialstaatlicher Verbindlichkeiten während einer Verschuldung oberhalb der Schuldengrenzen untersagt werden, damit ausreichende Finanzmittel für notwendige Staatsaufgaben und wirtschaftsfördernde Investitionen verfügbar bleiben. Aufnahme gemeinschaftlicher Schulden durch die Europäische Union während der Corona-Pandemie muss eine einmalige Ausnahme bleiben. Jede Aufweichung der Haushaltsverantwortung einzelner Staaten und Gebietskörperschaften hin zu einer gemeinsamen Verantwortung ist strikt abzulehnen. Damit die Handlungsfähigkeit nachhaltig und krisenfest gewährleistet werden kann, sind Belastungen des Staatshaushaltes durch Subventionen, Unternehmensbeteiligungen und Sozialsysteme zu verringern und zu flexibilisieren. Zur Gegenfinanzierung der aufgenommenen Schulden, sind alle staatlichen Unternehmensbeteiligungen gründlich zu prüfen.

Um sowohl die Arbeitsfähigkeit, als auch die Effizienz staatlicher Behörden zu gewährleisten, sind diese durch eine radikale Reform zu verschlanken. Die Corona-Pandemie hat bewiesen, dass aufgeblasene Behördenapparate handlungsunfähig in Krisen sind. Bürokratische Belastungen, Zuständigkeitsüberschneidungen und überzogene Personalstrukturen sind radikal abzubauen. Um der ausartenden Überlastung durch Verbindlichkeiten für Staats- und Landesbeamte entgegenzuwirken, ist die Verbeamtung auf bedeutende Leitungspositionen und Staatsbedienstete des Sicherheitsapparats zu beschränken. Ferner müssen Bund und Länder dazu verpflichtete werden, für künftige Pensionsansprüche rechtzeitig Rückstellungen zu bilden, damit eine Belastung nachfolgender Generationen die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates nicht beeinträchtigt.

Entfesselung des privatwirtschaftlichen Wohlstands- und Fortschrittsmotors

Damit die Wohlstandsverluste der Corona-Pandemie wieder ausgeglichen werden können, muss die staatliche Übergriffigkeit in die Privatwirtschaft deutlich zurückgebaut werden. Hierzu soll die Steuerlast von Unternehmen mittelfristig auf das Niveau der kommenden internationalen Mindestbesteuerung reduziert werden. Ferner beeinträchtigt die massive Belastung der Privathaushalte die Handlungs- und Vorsorgefähigkeit der Bürger. Folglich ist es notwendig die Einkommensteuer grundlegend zu reformieren, indem eine Besteuerung erst ab hälftigem Medianeinkommens erfolgt. Während der Pandemie mussten viele Haushalte und Unternehmen angespartes Vermögen aufbrauchen. Um die Regeneration verbrauchter Kapitalreserven zu fördern ist zunächst der Sparerpauschbetrag auf 5.000€ zu erhöhen und die Kapitalertragssteuer auf 15% zu senken. Indem die direkte Investition in CO2-Zertifikate auch auf Privatpersonen ausgeweitet wird, kann sowohl die private Kapitalbildung als auch die Förderung von klimafreundlichen Entwicklungen gefördert werden.

Neben der finanziellen Entlastung muss der Abbau bürokratischer Belastungen von Haushalten und Unternehmen priorisiert werden. Durch Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsprozessen kann die bürokratische Belastung deutlich reduziert werden. Langfristig ist die Vorgangsbearbeitung durch Behördenmitarbeiter auf sicherheitsrelevante Vorgänge zu begrenzen. Vorschriften sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich sind auf tatsächlich notwendige Vorschriften zu begrenzen. Für alle bürokratischen Vorgänge mit dem Ziel einer Genehmigungserteilung (bspw. Bauvorhaben) ist eine Genehmigungsfiktion mit angemessener Frist zu setzen, damit unnötige Verzögerungen verhindert werden können. Sofern Fehler und ungerechtfertigte Verzögerungen durch Behörden zu verantworten sind, müssen betroffene Haushalte und Unternehmen für die daraus entstehenden Arbeits- und Kostenaufwände vollständig entschädigt werden. Erteilen Mitarbeiter von Behörden falsche Auskünfte sind zunächst verbindliche Weiterbildungsmaßnahmen, und im Wiederholungsfall disziplinarische Maßnahmen, anzuwenden damit eine ordnungsgemäße Arbeitsweise von Behörden sichergestellt werden kann.

Letztlich hat die Pandemie bewiesen, kann nur technologischer Fortschritt die großen Probleme der Menschheit bewältigen können. Hierbei sind es vor allem private Forschungsinvestitionen, die innovative Zukunftsforschung ermöglicht. Damit Deutschland auch in Zukunft und möglichst vielen Bereichen Hochtechnologienation bleiben kann, müssen die regulatorischen Hürden für Forschungsaufträge verringert werden. Universitäten und andere Forschungseinrichtungen müssen in bei Ihren Forschungsprojekten frei von staatlicher Einmischung sein. Staatliche Eingriffe in die Freiheit der Forschung sind abzuschaffen und gesetzlich zu unterbinden. Die Abschreibung von privatwirtschaftlichen Forschungsinvestitionen muss verbessert werden, damit das Risiko für vorausschauende Zukunftsforschung mitigiert wird. Dagegen muss der Schutz von geistigem Eigentum insbesondere im internationalen Geltungsraum deutlich verbessert werden. Der Missachtung von geistigem Eigentum durch andere Länder muss im Rahmen multilateraler Gespräche Einhalt geboten werden.

Bekämpfung des Fachkräftemangels

Die vorsätzliche Vernachlässigung des Bildungssektors verschärft den akuten Fachkräftemangel und die Ungerechtigkeiten zwischen den Generationen. Es ist gesellschafts- wie wirtschaftspolitisch geboten die Aus- und Weiterbildung deutlich zu verbessern. Die Jungen Liberalen fordern deswegen Bildung zur Bundesaufgabe zu machen und die Länder aus der Bildungsverantwortung zu entlassen. Um die verlorene Bildung durch Unterrichtsausfall und gravierende Qualitätseinbußen durch mangelhaften Digitalunterricht aufzuholen, müssen sämtliche Lehrpläne verschlankt und auf relevante Inhalte begrenzt werden. Veraltete Fächer und irrelevante Unterrichtsinhalte sind durch zeitgemäße und zukunftsorientierte Inhalte zu ersetzen. Neben deutlichen Investitionen in die Schulinfrastruktur und die Digitalisierung der Bildung, muss dringend in die Weiterbildung der Lehrerkräfte investiert werden, damit eine qualitativ-hochwertige und zeitgemäße Bildung erfolgen kann. Um dem Fachkräftemangel endemisch entgegenzuwirken, müssen Weiterbildungen und Umschulungen altersunabhängig staatliche Förderung erhalten. Außerdem müssen vorhandene Mittel und Kapazitäten verstärkt für besonders betroffenen Bereichen im Handwerk, der Pflege und dem MINT-Sektor verwendet werden. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass die Einwanderung von potenziellen und qualifizierten Fachkräften stärker gefördert und vereinfacht werden muss. Dazu ist insbesondere die seit langem geforderte Reform des Einwanderungsgesetzes notwendig. Außerdem muss die Integration deutlich verbessert werden.

Dafür bin ich nicht zuständig! – Behörden ins 21. Jahrhundert!

Die Jungen Liberalen Bremen setzen sich für eine nachhaltige Veränderung und Digitalisierungen von Ämtern und Behörden ein, um deutsche Verwaltungen zukunftsfähig zu machen, um die Zusammenarbeit für Bürger zu erleichtern und mit kommenden Krisen besser umgehen zu können.

Die Jungen Liberalen Bremen fordern eine effiziente Digitalisierung in Ämtern und Behörden, welche flächendeckend und standardisiert eingeführt bzw. ausgebaut wird.

Digitalisierung kann nur effizient werden, wenn sie flächendeckend, ganzheitlich und standardisiert eingeführt wird. Dazu braucht es zentrale Strategien und keine großen Mengen an kleinen Projekten, welche aufgrund von Kapazitäts- oder Kostengründen nicht umgesetzt werden können.

Ausweitung und Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG)

Dazu fordern die Jungen Liberalen Bremen die Ausweitung und Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG).

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Die Jungen Liberalen Bremen setzen sich für die Ausweitung und Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) ein. Bei dem OZG handelt es sich um „die elektrische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über allgemein zugängliche Netze“. Damit ist das Handeln von Ämtern und Behörden nach außen gemeint. Dazu gehören über 600 sogenannte OZG-Leistungen, wie BAföG und Elterngeld.

Es muss die Möglichkeit für Bürger bestehen die Bearbeitung der Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale zwischenzuspeichern und die Bearbeitung zu unterbrechen, sodass zu einem späteren Zeitpunkt weiter gemacht werden kann. In der Regel wissen die Bürger vor der Antragstellung nicht welche Dokumente und Daten benötigt werden. Damit der Bearbeitungsvorgang nicht abgebrochen werden muss und das Verwaltungsportal benutzerfreundlicher wird, muss es die Möglichkeit der Unterbrechung mit Speicherung geben.

Die Daten müssen in der Regel durch Dokumente wie beispielweise Einkommensnachweise nachgewiesen werden. Die Nutzung der digitalen Verwaltungsleistungen scheitert jedoch immer noch an der Anzahl der anzuheftenden Anhänge, sodass die digitale Bearbeitung durch weitere Mails oder einer postalischen Zusendung ergänzt werden muss. Ein Ausbau der Anzahl der möglichen hochzuladenden Dokumente ist dringend notwendig.

Die derzeitige Nutzung von digitalen Verwaltungsleistungen endet mit Besonderheiten in der Person. Diese sogenannten Besonderheiten betreffen bei Verwaltungsleistungen wie der Grundsicherung, dem Wohngeld oder dem BAföG die Mehrheit der Bürger. Hier darf sich nicht auf dem Vorhandensein der Bearbeitung für Standardfälle ausgeruht werden, sondern eine stetige Optimierung für Besonderheiten ermöglicht werden, um in Zukunft immer mehr Bürgern die Möglichkeit der Nutzung zu geben.

Eine automatisch erstellte Versandbestätigung gibt den Bürgern keine Information über die tatsächliche Übertragung der Daten. Um Gewissheit über eingehaltene Fristen zu geben ist eine rechtverbindliche Empfangsbestätigung notwendig. Zusätzlich fordern die Jungen Liberalen Bremen, dass für die Bürger zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit bestehen muss, den Status der offenen Vorgänge einzusehen (Bearbeitungsverfolgung).

Über die Umsetzung des OZG entscheidet jede Kommune selbst, sodass verschiedene Verwaltungsportale genutzt werden können. Das bedeutet, dass bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes die Möglichkeit besteht, dass für die Ummeldung ein neues Verwaltungsportal genutzt werden muss. Aus dem Grund ist eine einheitliche Nutzung für Verwaltungsportale notwendig ohne Kommunen bzw. Länder damit schlechter zu stellen.

Dazu braucht es die Entwicklung einer bundesweiten Open-Source-Plattform die kommunal für die entsprechenden Anforderungen und Gestaltungswünsche angepasst und genutzt werden kann, gleichzeitig aber die gesetzlichen Standards und Datenschutzanforderungen einhält.

Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter

Die Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen nehmen verantwortungsvolle Tätigkeiten mit ständigen Veränderungen im staatlichen Auftrag wahr. Dazu müssen die Fähigkeiten und Kenntnisse jederzeit ausgebaut werden, um Büroprozesse effizient zu gestalten, Arbeitsvorgänge zu organisieren und Verwaltungsaufgaben professionell zu erledigen.

Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter in Ämtern und Behörden ist unerlässlich, um mit den Neuerungen durch die Digitalisierung der Behörden und Ämtern umzugehen und eine qualitativ hochwertige Bearbeitung zu gewährleisten. Demzufolge fordern die Jungen Liberalen Bremen die verpflichtende Teilnahme aus Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und den (Lern)-Erfolg zu überprüfen.

Verpflichtende Nutzung der eAkte

Noch immer wird in Ämtern und Behörden unteranderem mit Papierakten gearbeitet. Die analoge Aufbewahrung birgt Nachteile bezüglich der Vollständigkeit, der Sicherheit, dem Zeitaufwand und der Transparenz. Mit der Einführung der eAkte wurde ein digitales Pendant der Papierakte geschaffen. In dieser können Dokumente digital aufbewahrt werden.

Seit der Pandemie ist die Verbreitung der eAkte in Ämtern und Behörden zwar gestiegen, jedoch immer noch nicht überall flächendeckend eingeführt wurden. Die Jungen Liberalen Bremen setzen sich für eine nachhaltige Nutzung von eAkten, statt alten verstaubten Papierakten ein und die Digitalisierung alter Papierakten, welche noch in Gebrauch sind.

Die Nutzung der eAkte erhöht die Sicherheit der datenschutzrelevanten Dokumente, weil sie vor Verlust oder Beschädigung geschützt werden können. Hierzu muss es jeder Bürger die Möglichkeit haben seine Dokumente und datenschutzsensible Inhalte zu schwärzen, bevor die Dokumente an die Ämter und Behörden übertragen werden.

Die eAkte ermöglicht zudem eine schnellere Bearbeitung innerhalb einer Organisation. Das Verteilen analoger Dokumente erfordert Fotokopien, Post und Zeit. Sie können jeweils nur von einem Mitarbeiter benutzt werden. Durch geregelte Zuständigkeiten und Berechtigungen innerhalb einer Organisation können die erforderlichen Dokumente von mehreren Mitarbeitern genutzt und verarbeitet werden. Die Versionierung und der Bearbeitungsstand sind einfacher nachvollziehbar. Wodurch dem Bürger eine genauere Auskunft gegeben werden kann.

Bürger haben das Recht jegliche gesammelte Daten einzusehen. Durch eine eAkte ist die Umsetzung der geforderten Transparenz leichter umzusetzen.

Archivierungsfristen

Außerdem sollen die Ämter und Behörden verpflichtet werden, noch vorhandene Papierakten zu digitalisieren und die Bearbeitung durch die eAkte vollumfänglich zu standardisieren.

Hierfür ist zu nötig zu überprüfen, ob die Inhalte der Papierakten für die derzeitige Bearbeitung noch von Relevanz sind. Dadurch wird zum einen der Verbrauch von Papier gespart und zum anderen lokale Raumkapazitäten frei.

Für die Bearbeitung unrelevante Dokumente müssen unverzüglich datenschutzkonform entsorgt werden. Hierzu müssen Bürger jederzeit vollständige Einsicht über sämtliche der Behörde vorliegende Unterlagen und Informationen haben. Damit es Bürgern möglich ist, jederzeit eine Entfernung der Unterlagen und Informationen zu beantragen.

Durch die eAkte entsteht der Anschein, dass Dokumente gehortet werden können. Jedoch dürften auch Ämter und Behörden nur für die Bearbeitung relevante Daten einfordern und für den Bearbeitungszeit aufbewahren.

Die bestehenden Archivierungsfristen sind grundsätzlich zu verkürzen. Daneben sind vorgangsspezifische Ablauffristen einzusetzen, wodurch nach Ablauf die Unterlagen und Informationen vollständig entfernt werden müssen, sofern kein zwingender Grund zum weiteren Erhalt gegeben ist. Der zwingende Grund ist stets anzugeben.

Einhaltung des Datenschutzes

Die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankerten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind unverändert auch in der digitalen Verwaltung zu beachten. Dabei bleibt der wichtigste Grundsatz: Keine Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage.

Personenbezogene Daten dürfen nur im notwendigen Umfang verarbeitet werden. Die Vorschriften über den Datenschutz müssen technisch und organisatorisch durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden und in Übereinstimmung mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sein.

Unter personenbezogenen Daten zählen alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, insbesondere Kennungen wie Namen, Kennnummern, Standortdaten und Online-Kennungen.

Bestimmte Verarbeitungsvorgänge bedürfen der Einwilligung des Nutzers vor Beginn der Datenverarbeitung, welche auch bei der digitalen Verarbeitung durch den Verantwortlichen nachgewiesen werden muss. Damit Mitarbeiter von Ämtern und Behörden personenbezogene Informationen, insbesondere von anderen Behörden/Zuständigkeiten einsehen können, ist die Zustimmung der Bürger einzuholen. Dazu muss eine Datenschutz- und Datenverwendungsbelehrung angehangen werden. Lehnt der Bürger die Art der Beschaffung ab, ist der Bürger für die Beschaffung und Zustellung der Informationen selbst zuständig.

Sämtliche Abfragen von personenbezogenen Informationen müssen für die Bürger einsehbar sein. Einzige Ausnahmen können im Rahmen der Strafverfolgung bzw. Ermittlungsverfahren erfolgen. Dennoch muss auch hier eine Dokumentationspflicht bestehen, sodass unter gesonderten Anfragen eine Einsicht erfolgen kann.

Die Bürger sollen weiter die Hoheit über ihre Daten behalten. Demzufolge muss die Möglichkeit bestehen jederzeit die gespeicherten Daten und das Nutzerkonto zu löschen.

Rechtswidrige Verwendung und Speicherung von personenbezogenen Daten müssen sensiblen Strafen unterliegen.

Optimierung

Ämter und Behörden arbeiten mit einer großen Menge an verschiedenen Programmen, welche mitunter nicht miteinander verknüpft sind, wodurch die personenbezogenen Daten für die gleiche Bearbeitung in mehreren Programmen eingepflegt werden müssen. Um die Bearbeitung für die Mitarbeiter zu vereinfachen, die Bearbeitungsdauer zu verkürzen und die Transparenz gegenüber den Bürgern zu erhöhen müssen die Programme optimiert werden. Hier gilt: Ein Programm, was alles kann.

Haushaltspolitik: Die Bürger nicht länger außen vorlassen!

Die Jungen Liberalen fordern eine fundamentale Verbesserung der Möglichkeiten zur finanz- und haushaltspolitischen Kontrolle. Durch Tricksereien und Ausnutzen von Gesetzeslücken wird eine Einsichtnahme durch den demokratischen Souverän in die Bremer Finanz- und Haushaltslage behindert und die tatsächliche Situation verschleiert. Hierzu fordern die Jungen Liberalen eine drastische Verschärfung der Landeshaushaltsordnung, eine vollständige, transparente und bürgerfreundliche Veröffentlichung und Kommunikation relevanter Informationen, sowie eine unabhängige Einschätzung der tatsächlichen Haushalts- und Finanzlage Bremer Gebietskörperschaften.

Reformierung und Verschärfung der Landeshaushaltsordnung

Die bestehende Landeshaushaltsordnung gewährleistet keine verantwortungsvolle Haushaltsführung und ermöglicht zahlreiche Tricksereien, die durch die vorangegangenen Regierungen ausgenutzt wurden. Deswegen muss die Landeshaushaltsordnung einer fundamentalen Reform hin zu einer verantwortungsvollen Haushaltsführung unterzogen werden. Mittelfristig ist die kameralistische Haushaltsführung vollständig zu untersagen und eine doppische Haushaltsführung auf Grundlage internationaler Standards für die öffentliche Haushaltsführung umgesetzt werden. In diesem Zuge muss die transparente Veröffentlichung der Schulden- und Verbindlichkeitslage verpflichtend geregelt werden. Hierbei sind insbesondere auch vorhersehbare künftige Zahlungsverbindlichkeiten, die dem allgemeinen Staatsbetrieb, sowie gesetzlichen und amtlichen Zusagen entspringen, vollständig zu berücksichtigen. Haftungsrisiken und Verbindlichkeiten aus Eigentum und Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind gesondert in der Haushaltsplanung zu veröffentlichen. Ferner sind die Informations- und Offenlegungsfristen gegenüber dem Controlling-Ausschuss der Bürgerschaft deutlich zu verschärfen. Eine Verschwiegenheitsverpflichtung über Informationen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften müssen zu einer echten Ausnahme ohne Missbrauchsspielraum werden, welche allein zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und -nachteilen bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen gelten darf. Allen Zuschüssen an öffentlich-rechtliche Körperschaften durch die öffentliche Hand sind dessen Notwendigkeit, sowie die Ausgestaltung und die Verwendung jener Mittel ausführlich und öffentlich zu erklären. Im Rahmen der Adaption der doppischen Haushaltsführungsstandards ist außerdem die Trennung zwischen den Kommunal- und Landeshaushalten zu verschärfen. Dabei ist sowohl die Haushaltsführung als auch die Kommunikation der Haushaltslage der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven anzugleichen.

Vollständige, transparente und Bürger-freundliche Informationsbereitstellung

Eine demokratische Kontrolle der finanz- und haushaltspolitischen Entscheidungen kann nur erfolgen, wenn die notwendigen Informationen vollständig, transparent und verständlich bereitgestellt werden. Dafür fordern die Jungen Liberalen, dass Bremer Gebietskörperschaften verpflichtet werden sämtliche relevante Informationen über die finanz- und haushaltspolitische Lage zu veröffentlichen. Außerdem sind diese Informationen in einer aufwandsgeringen und verständlichen Art bereitzustellen. Das vorsätzliche Vorenthalten, Verstecken und Verkomplizieren von Informationen sind demokratiefeindliche Aktivitäten gegen den Souverän. Es muss der Anspruch sein, dass es allen Bürgern, ungeachtet ihres Berufs- und Bildungshintergrunds, ermöglicht wird die Haushalts- und Finanzpolitik mit wenig Aufwand zu kontrollieren. Hierzu fordern die Jungen Liberalen insbesondere die Einrichtung einer Webanwendung zur leicht-verständlichen Kommunikation der Finanz- und Haushaltslage jeder Gebietskörperschaft auf Grundlage vergleichbarer Anwendungen zum Bundeshaushalt oder dem nordrhein-westfälischem Landeshaushalts. Neben einer ausführlichen und fachlich-detaillierten Kommunikation, ist stets eine vereinfachte Alternative zu veröffentlichen, sodass auch fachfremden Bürgern das Recht auf demokratische Kontrolle tatsächlich gewährleistet werden kann. Zu den absolut notwendigen Informationen zählt neben der Haushaltsplanung, auch die aktuelle und vergangene Schulden- und Verbindlichkeitslage, inklusive indirekter Verbindlichkeiten als Folge gesetzlicher und amtlicher Leistungsversprechen und die Rechenschaft über alle öffentlich-rechtlichen Körperschaftsbeteiligungen.

Unabhängige Untersuchung der Bremer Haushalts- und Finanzlage

Damit die Defizite der verantwortungslosen Haushaltspolitik der Vergangenheit aufgearbeitet und dessen Schäden abgeschätzt werden können, ist es notwendig die gesamte Finanzsituation des Landes Bremen und der zugehörigen Kommunen, sowie der zugeordneten Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften, in vollem Umfang durch unabhängige Experten untersuchen zu lassen. Allen voran muss eine ehrliche Einschätzung über die tatsächliche Schulden- und Verbindlichkeitslage erfolgen, die ohne Ausnahme sämtliche aktuellen und vorhersehbaren Verbindlichkeiten offenlegt. Zusätzlich ist zu ermitteln, an welchen Stellen und in welchem Umfang indirekte Verbindlichkeiten durch Investitionsrückstände entstehen werden. Im Rahmen dieser Untersuchung sind außerdem sämtliche Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften hinsichtlich wirtschaftlicher, haftungsrechtlicher und ordnungspolitischer Sinnhaftigkeit zu evaluieren. Eine Untersuchung möglicher politischer und privater Verzweigungen bei Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften und der Besetzung zugehöriger Posten, sowie bei Vergabe- und Ausschreibungsverfahren ist kritisch zu überprüfen. Außerdem ist die Arbeit der Behörde und deren politischer Führung grundlegend zu evaluieren. Hierbei gilt es auch zu analysieren, inwiefern die Finanz- und Haushaltslage durch ungenutzte Zuschüsse und Förderungen aus Bundes- und EU-Mitteln, geschädigt wurde. Letztlich ist zwingend die politische Verantwortung für den miserablen Finanzzustand Bremens zu ermitteln.

Ausbau der Prozesskostenhilfe

Die Jungen Liberalen sehen die Prozesskostenhilfe als wichtige Errungenschaft unseres modernen Rechtsstaats an, die es auch Personen mit geringem Einkommen oder Vermögen ermöglicht die jeweiligen Interessen gerichtlich zu erstreiten.

Dafür soll die Bemessungsgrenze der finanziellen Mittel der/des Hilfesuchende/n auf ein angemessenes Maß erhöht werden.

Gerade, weil wir die Prozesskostenhilfe als wichtige Errungenschaft ansehen, muss diese ausgebaut und verbessert werden.

Indien, unser demokratischer Partner in Asien

Indien ist die größte Demokratie der Welt und mit einer Bevölkerung von über 1,3 Milliarden Menschen einer der wichtigsten Zukunftsmärkte.

Wir Jungen Liberalen treten für den Ausbau der unserer Partnerschaft mit Indien ein.

Indien verdient daher eine nachhaltige Aufwertung in unseren Außenbeziehungen. Unser politischer Dialog mit Indien muss auf der Grundlage der gemeinsamen demokratischen Werte erfolgen.

Wir Jungen Liberalen sehen Indien als Gegenpol zur chinesischen Autokratie in Asien an und verpflichten uns dazu Indien in Pflege und Wahrung seiner demokratischen Strukturen zu unterstützen.

Neben zentralen geostrategischen Themen, der Terrorismusbekämpfung, der Infrastruktur, der Sicherheit im Internet und der Bekämpfung der Piraterie auf den Weltmeeren müssen die Wahrung und Förderung von Menschen-, Minderheits- und Frauenrechten zentraler Bestandteil aller Gespräche und Kooperation sein.

Zudem fordern wir, dass die Europäische Union (EU) Indien stärker als Partner einbezieht.

Wir sehen erheblichen Nachholbedarf, etwa beim Kultur-und Wissenschaftsaustausch und fordern daher den Ausbau und die Förderung von akademischen und kulturellen Austauschprogrammen zwischen Indien und Deutschland.

Wir fordern außerdem die Vereinfachung der Immigration für indische Fachkräfte nach Deutschland.

Die EU ist Indiens wichtigster Handels-und Investitionspartner.

Wir fordern daher, dass die EU die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Indien fortführt. Im Lichte der aktuellen Entwicklungen in China ist es für die EU von herausragender Bedeutung, dass Indien im Ringen um eine liberale Welthandelsordnung auf unserer Seite steht.

Agilität auf dem Arbeitsmarkt

Die Corona Pandemie hat uns gezeigt, dass wir nicht weiter so wie bisher verfahren können und stattdessen Umschulungen, Lebenslanges Lernen und Fortbildungen allgemein neu denken müssen.

Daher sprechen sich die Jungen Liberalen Bremen für die Einführung eines steuerfreien Bildungskontos für Arbeitnehmer und Selbstständige, Bildungsgutscheine für Arbeitnehmer und Selbstständige sowie für das „Midlife-Bafög“ aus.

Bildungskonto:

Jeder Arbeitnehmer und Selbstständige im Haupterwerb soll die Möglichkeit bekommen jährlich bis zu 1250 EUR steuer- und sozialabgabenfrei eigenes Einkommen auf ein Bildungskonto einzahlen zu können. Das angesparte Geld kann der Arbeitnehmer oder Selbstständige jederzeit, vor allem bei Verdienstausfällen, für Fortbildungen, Kurse oder ein Sabbatical verwenden. Eine reguläre Auszahlung des Bildungskontos ist nicht vorgesehen.

Bildungsgutscheine:

Arbeitssuchenden ist zwingend ein Bildungsgutschein für eine Umschulung oder eine auf eine solche vorbereitende schulische Qualifikation zu bewilligen, sofern der aktuelle Ausbildungsstand keine realistische Beschäftigungsperspektive eröffnet. Sonstige Maßnahmen sollen nur angewendet werden, wenn sie tatsächlich notwendig sind, damit Leistungsbezieher in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelbar sind.

Für Arbeitnehmer, die unter einer Gesamtbetrachtung der Umstände gegenwärtig oder in der näheren Zukunft konkret vom Verlust ihres Arbeitsplatzes bedroht sind, ist eine solche Bewilligung ebenfalls obligatorisch zu erteilen, sofern dies eine signifikante Verbesserung der Beschäftigungsperspektive nach sich zieht; im Falle einer durch diese Situation geprägten Kündigung durch den Arbeitnehmer, die zum Ziel hat, frühzeitig eine Umschulung durchzuführen, dürfen diesem keine Nachteile, insbesondere durch Sperrung des Arbeitslosengeldes I, entstehen.

Dagegen steht Arbeitnehmern ohne konkretes Arbeitsplatzverlustrisiko kein Anspruch auf die Bewilligung eines Bildungsgutscheins zu; im Falle einer arbeitnehmerseitigen Kündigung sollen sie auch nicht privilegiert behandelt werden, da sie prinzipiell dazu in der Lage sind, dauerhaft und selbsttätig für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.

Die Agentur für Arbeit muss neben der Entscheidung über Bildungsgutscheine insbesondere auch alle relevanten Informationen hinsichtlich ausbildungs-, branchen- und regionalbezogener Beschäftigungsperspektiven sammeln und aufbereiten.

Entsprechende Beratungsangebote sowohl für Arbeitssuchende als auch für Arbeitnehmer sind zu schaffen. Erfolgversprechende Umschulungen sind von der Agentur für Arbeit möglichst frühzeitig zu empfehlen. Die Finanzierung der Bildungsgutscheine erfolgt aus Steuermitteln und bis zu einer Höhe von maximal 10.000 EUR je Bildungslehrgang.

Midlife-Bafög:

Arbeitnehmer, die mindestens 20% weniger als das Medianeinkommen verdienen und daher das Bildungskonto nicht oder nur geringfügig nutzen können werden, sollen ein „Midlife-Bafög“ nutzen können.

Das Midlife-Bafög soll als eine staatliche Förderung des Bildungskonto mit bis zu 300€ pro Beschäftigungsjahr als Zuschuss ohne Rückzahlungspflicht eingerichtet werden.

Die Jungen Liberalen Bremen sind überzeugt davon, dass auch Bürger ohne hohes Einkommen sich jederzeit weiterbilden können sollten.