Wahlwerbung ist Wahlwerbung? Stimmt nicht!

Die Jungen Liberalen Bremen fordern mehr Klarheit und weniger Bürokratie in unserem Steuersystem und somit die Angleichung der Steuersätze für Wahldrucksachen auf 7 Prozent.

Corona-Konjunkturantrag II: effizienter, freier, besser!

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stellen die größte Wirtschaftskrise in der Bundesdeutschen Nachkriegszeit dar. Die Bewältigung der zusätzlich verschärften Schuldenlage, der Substanzvernichtung in der Privatwirtschaft, der weiteren Überlastung maroder Sozialsysteme und dem Bildungsausfall insbesondere bei jungen Generationen müssen mit konsequentem und verantwortungsbewusstem Handeln begegnet werden. Aufbauend auf der Beschlusssache zum „Corona-Konjunkturprogramm“ durch die Landesmitgliederversammlung vom 27.09.2020 fordern die Jungen Liberalen eine entschlossene und kompetente Wirtschaftsförderung als Antwort auf die Folgen der Corona-Pandemie.

Langfristige und nachhaltige Solidität der öffentlichen Finanzlage

Die wirtschaftlichen Auswirkungen haben die kritische Notwendigkeit eines handlungsfähigen Staatsapparats in Krisenzeiten dramatisch unterstrichen. Entsprechend ist es notwendig eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Haushaltspolitik beizubehalten. Entsprechend ist die Schuldenbremse zur Verhinderung einer Überschuldung der EU-Staaten und untergeordneten Gebietskörperschaften beizubehalten. Anstatt einer Aufweichung der Schuldenregulierung muss die Ausweitung sozialstaatlicher Verbindlichkeiten während einer Verschuldung oberhalb der Schuldengrenzen untersagt werden, damit ausreichende Finanzmittel für notwendige Staatsaufgaben und wirtschaftsfördernde Investitionen verfügbar bleiben. Aufnahme gemeinschaftlicher Schulden durch die Europäische Union während der Corona-Pandemie muss eine einmalige Ausnahme bleiben. Jede Aufweichung der Haushaltsverantwortung einzelner Staaten und Gebietskörperschaften hin zu einer gemeinsamen Verantwortung ist strikt abzulehnen. Damit die Handlungsfähigkeit nachhaltig und krisenfest gewährleistet werden kann, sind Belastungen des Staatshaushaltes durch Subventionen, Unternehmensbeteiligungen und Sozialsysteme zu verringern und zu flexibilisieren. Zur Gegenfinanzierung der aufgenommenen Schulden, sind alle staatlichen Unternehmensbeteiligungen gründlich zu prüfen.

Um sowohl die Arbeitsfähigkeit, als auch die Effizienz staatlicher Behörden zu gewährleisten, sind diese durch eine radikale Reform zu verschlanken. Die Corona-Pandemie hat bewiesen, dass aufgeblasene Behördenapparate handlungsunfähig in Krisen sind. Bürokratische Belastungen, Zuständigkeitsüberschneidungen und überzogene Personalstrukturen sind radikal abzubauen. Um der ausartenden Überlastung durch Verbindlichkeiten für Staats- und Landesbeamte entgegenzuwirken, ist die Verbeamtung auf bedeutende Leitungspositionen und Staatsbedienstete des Sicherheitsapparats zu beschränken. Ferner müssen Bund und Länder dazu verpflichtete werden, für künftige Pensionsansprüche rechtzeitig Rückstellungen zu bilden, damit eine Belastung nachfolgender Generationen die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates nicht beeinträchtigt.

Entfesselung des privatwirtschaftlichen Wohlstands- und Fortschrittsmotors

Damit die Wohlstandsverluste der Corona-Pandemie wieder ausgeglichen werden können, muss die staatliche Übergriffigkeit in die Privatwirtschaft deutlich zurückgebaut werden. Hierzu soll die Steuerlast von Unternehmen mittelfristig auf das Niveau der kommenden internationalen Mindestbesteuerung reduziert werden. Ferner beeinträchtigt die massive Belastung der Privathaushalte die Handlungs- und Vorsorgefähigkeit der Bürger. Folglich ist es notwendig die Einkommensteuer grundlegend zu reformieren, indem eine Besteuerung erst ab hälftigem Medianeinkommens erfolgt. Während der Pandemie mussten viele Haushalte und Unternehmen angespartes Vermögen aufbrauchen. Um die Regeneration verbrauchter Kapitalreserven zu fördern ist zunächst der Sparerpauschbetrag auf 5.000€ zu erhöhen und die Kapitalertragssteuer auf 15% zu senken. Indem die direkte Investition in CO2-Zertifikate auch auf Privatpersonen ausgeweitet wird, kann sowohl die private Kapitalbildung als auch die Förderung von klimafreundlichen Entwicklungen gefördert werden.

Neben der finanziellen Entlastung muss der Abbau bürokratischer Belastungen von Haushalten und Unternehmen priorisiert werden. Durch Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsprozessen kann die bürokratische Belastung deutlich reduziert werden. Langfristig ist die Vorgangsbearbeitung durch Behördenmitarbeiter auf sicherheitsrelevante Vorgänge zu begrenzen. Vorschriften sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich sind auf tatsächlich notwendige Vorschriften zu begrenzen. Für alle bürokratischen Vorgänge mit dem Ziel einer Genehmigungserteilung (bspw. Bauvorhaben) ist eine Genehmigungsfiktion mit angemessener Frist zu setzen, damit unnötige Verzögerungen verhindert werden können. Sofern Fehler und ungerechtfertigte Verzögerungen durch Behörden zu verantworten sind, müssen betroffene Haushalte und Unternehmen für die daraus entstehenden Arbeits- und Kostenaufwände vollständig entschädigt werden. Erteilen Mitarbeiter von Behörden falsche Auskünfte sind zunächst verbindliche Weiterbildungsmaßnahmen, und im Wiederholungsfall disziplinarische Maßnahmen, anzuwenden damit eine ordnungsgemäße Arbeitsweise von Behörden sichergestellt werden kann.

Letztlich hat die Pandemie bewiesen, kann nur technologischer Fortschritt die großen Probleme der Menschheit bewältigen können. Hierbei sind es vor allem private Forschungsinvestitionen, die innovative Zukunftsforschung ermöglicht. Damit Deutschland auch in Zukunft und möglichst vielen Bereichen Hochtechnologienation bleiben kann, müssen die regulatorischen Hürden für Forschungsaufträge verringert werden. Universitäten und andere Forschungseinrichtungen müssen in bei Ihren Forschungsprojekten frei von staatlicher Einmischung sein. Staatliche Eingriffe in die Freiheit der Forschung sind abzuschaffen und gesetzlich zu unterbinden. Die Abschreibung von privatwirtschaftlichen Forschungsinvestitionen muss verbessert werden, damit das Risiko für vorausschauende Zukunftsforschung mitigiert wird. Dagegen muss der Schutz von geistigem Eigentum insbesondere im internationalen Geltungsraum deutlich verbessert werden. Der Missachtung von geistigem Eigentum durch andere Länder muss im Rahmen multilateraler Gespräche Einhalt geboten werden.

Bekämpfung des Fachkräftemangels

Die vorsätzliche Vernachlässigung des Bildungssektors verschärft den akuten Fachkräftemangel und die Ungerechtigkeiten zwischen den Generationen. Es ist gesellschafts- wie wirtschaftspolitisch geboten die Aus- und Weiterbildung deutlich zu verbessern. Die Jungen Liberalen fordern deswegen Bildung zur Bundesaufgabe zu machen und die Länder aus der Bildungsverantwortung zu entlassen. Um die verlorene Bildung durch Unterrichtsausfall und gravierende Qualitätseinbußen durch mangelhaften Digitalunterricht aufzuholen, müssen sämtliche Lehrpläne verschlankt und auf relevante Inhalte begrenzt werden. Veraltete Fächer und irrelevante Unterrichtsinhalte sind durch zeitgemäße und zukunftsorientierte Inhalte zu ersetzen. Neben deutlichen Investitionen in die Schulinfrastruktur und die Digitalisierung der Bildung, muss dringend in die Weiterbildung der Lehrerkräfte investiert werden, damit eine qualitativ-hochwertige und zeitgemäße Bildung erfolgen kann. Um dem Fachkräftemangel endemisch entgegenzuwirken, müssen Weiterbildungen und Umschulungen altersunabhängig staatliche Förderung erhalten. Außerdem müssen vorhandene Mittel und Kapazitäten verstärkt für besonders betroffenen Bereichen im Handwerk, der Pflege und dem MINT-Sektor verwendet werden. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass die Einwanderung von potenziellen und qualifizierten Fachkräften stärker gefördert und vereinfacht werden muss. Dazu ist insbesondere die seit langem geforderte Reform des Einwanderungsgesetzes notwendig. Außerdem muss die Integration deutlich verbessert werden.

Dafür bin ich nicht zuständig! – Behörden ins 21. Jahrhundert!

Die Jungen Liberalen Bremen setzen sich für eine nachhaltige Veränderung und Digitalisierungen von Ämtern und Behörden ein, um deutsche Verwaltungen zukunftsfähig zu machen, um die Zusammenarbeit für Bürger zu erleichtern und mit kommenden Krisen besser umgehen zu können.

Die Jungen Liberalen Bremen fordern eine effiziente Digitalisierung in Ämtern und Behörden, welche flächendeckend und standardisiert eingeführt bzw. ausgebaut wird.

Digitalisierung kann nur effizient werden, wenn sie flächendeckend, ganzheitlich und standardisiert eingeführt wird. Dazu braucht es zentrale Strategien und keine großen Mengen an kleinen Projekten, welche aufgrund von Kapazitäts- oder Kostengründen nicht umgesetzt werden können.

Ausweitung und Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG)

Dazu fordern die Jungen Liberalen Bremen die Ausweitung und Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG).

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Die Jungen Liberalen Bremen setzen sich für die Ausweitung und Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) ein. Bei dem OZG handelt es sich um „die elektrische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über allgemein zugängliche Netze“. Damit ist das Handeln von Ämtern und Behörden nach außen gemeint. Dazu gehören über 600 sogenannte OZG-Leistungen, wie BAföG und Elterngeld.

Es muss die Möglichkeit für Bürger bestehen die Bearbeitung der Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale zwischenzuspeichern und die Bearbeitung zu unterbrechen, sodass zu einem späteren Zeitpunkt weiter gemacht werden kann. In der Regel wissen die Bürger vor der Antragstellung nicht welche Dokumente und Daten benötigt werden. Damit der Bearbeitungsvorgang nicht abgebrochen werden muss und das Verwaltungsportal benutzerfreundlicher wird, muss es die Möglichkeit der Unterbrechung mit Speicherung geben.

Die Daten müssen in der Regel durch Dokumente wie beispielweise Einkommensnachweise nachgewiesen werden. Die Nutzung der digitalen Verwaltungsleistungen scheitert jedoch immer noch an der Anzahl der anzuheftenden Anhänge, sodass die digitale Bearbeitung durch weitere Mails oder einer postalischen Zusendung ergänzt werden muss. Ein Ausbau der Anzahl der möglichen hochzuladenden Dokumente ist dringend notwendig.

Die derzeitige Nutzung von digitalen Verwaltungsleistungen endet mit Besonderheiten in der Person. Diese sogenannten Besonderheiten betreffen bei Verwaltungsleistungen wie der Grundsicherung, dem Wohngeld oder dem BAföG die Mehrheit der Bürger. Hier darf sich nicht auf dem Vorhandensein der Bearbeitung für Standardfälle ausgeruht werden, sondern eine stetige Optimierung für Besonderheiten ermöglicht werden, um in Zukunft immer mehr Bürgern die Möglichkeit der Nutzung zu geben.

Eine automatisch erstellte Versandbestätigung gibt den Bürgern keine Information über die tatsächliche Übertragung der Daten. Um Gewissheit über eingehaltene Fristen zu geben ist eine rechtverbindliche Empfangsbestätigung notwendig. Zusätzlich fordern die Jungen Liberalen Bremen, dass für die Bürger zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit bestehen muss, den Status der offenen Vorgänge einzusehen (Bearbeitungsverfolgung).

Über die Umsetzung des OZG entscheidet jede Kommune selbst, sodass verschiedene Verwaltungsportale genutzt werden können. Das bedeutet, dass bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes die Möglichkeit besteht, dass für die Ummeldung ein neues Verwaltungsportal genutzt werden muss. Aus dem Grund ist eine einheitliche Nutzung für Verwaltungsportale notwendig ohne Kommunen bzw. Länder damit schlechter zu stellen.

Dazu braucht es die Entwicklung einer bundesweiten Open-Source-Plattform die kommunal für die entsprechenden Anforderungen und Gestaltungswünsche angepasst und genutzt werden kann, gleichzeitig aber die gesetzlichen Standards und Datenschutzanforderungen einhält.

Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter

Die Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen nehmen verantwortungsvolle Tätigkeiten mit ständigen Veränderungen im staatlichen Auftrag wahr. Dazu müssen die Fähigkeiten und Kenntnisse jederzeit ausgebaut werden, um Büroprozesse effizient zu gestalten, Arbeitsvorgänge zu organisieren und Verwaltungsaufgaben professionell zu erledigen.

Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter in Ämtern und Behörden ist unerlässlich, um mit den Neuerungen durch die Digitalisierung der Behörden und Ämtern umzugehen und eine qualitativ hochwertige Bearbeitung zu gewährleisten. Demzufolge fordern die Jungen Liberalen Bremen die verpflichtende Teilnahme aus Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und den (Lern)-Erfolg zu überprüfen.

Verpflichtende Nutzung der eAkte

Noch immer wird in Ämtern und Behörden unteranderem mit Papierakten gearbeitet. Die analoge Aufbewahrung birgt Nachteile bezüglich der Vollständigkeit, der Sicherheit, dem Zeitaufwand und der Transparenz. Mit der Einführung der eAkte wurde ein digitales Pendant der Papierakte geschaffen. In dieser können Dokumente digital aufbewahrt werden.

Seit der Pandemie ist die Verbreitung der eAkte in Ämtern und Behörden zwar gestiegen, jedoch immer noch nicht überall flächendeckend eingeführt wurden. Die Jungen Liberalen Bremen setzen sich für eine nachhaltige Nutzung von eAkten, statt alten verstaubten Papierakten ein und die Digitalisierung alter Papierakten, welche noch in Gebrauch sind.

Die Nutzung der eAkte erhöht die Sicherheit der datenschutzrelevanten Dokumente, weil sie vor Verlust oder Beschädigung geschützt werden können. Hierzu muss es jeder Bürger die Möglichkeit haben seine Dokumente und datenschutzsensible Inhalte zu schwärzen, bevor die Dokumente an die Ämter und Behörden übertragen werden.

Die eAkte ermöglicht zudem eine schnellere Bearbeitung innerhalb einer Organisation. Das Verteilen analoger Dokumente erfordert Fotokopien, Post und Zeit. Sie können jeweils nur von einem Mitarbeiter benutzt werden. Durch geregelte Zuständigkeiten und Berechtigungen innerhalb einer Organisation können die erforderlichen Dokumente von mehreren Mitarbeitern genutzt und verarbeitet werden. Die Versionierung und der Bearbeitungsstand sind einfacher nachvollziehbar. Wodurch dem Bürger eine genauere Auskunft gegeben werden kann.

Bürger haben das Recht jegliche gesammelte Daten einzusehen. Durch eine eAkte ist die Umsetzung der geforderten Transparenz leichter umzusetzen.

Archivierungsfristen

Außerdem sollen die Ämter und Behörden verpflichtet werden, noch vorhandene Papierakten zu digitalisieren und die Bearbeitung durch die eAkte vollumfänglich zu standardisieren.

Hierfür ist zu nötig zu überprüfen, ob die Inhalte der Papierakten für die derzeitige Bearbeitung noch von Relevanz sind. Dadurch wird zum einen der Verbrauch von Papier gespart und zum anderen lokale Raumkapazitäten frei.

Für die Bearbeitung unrelevante Dokumente müssen unverzüglich datenschutzkonform entsorgt werden. Hierzu müssen Bürger jederzeit vollständige Einsicht über sämtliche der Behörde vorliegende Unterlagen und Informationen haben. Damit es Bürgern möglich ist, jederzeit eine Entfernung der Unterlagen und Informationen zu beantragen.

Durch die eAkte entsteht der Anschein, dass Dokumente gehortet werden können. Jedoch dürften auch Ämter und Behörden nur für die Bearbeitung relevante Daten einfordern und für den Bearbeitungszeit aufbewahren.

Die bestehenden Archivierungsfristen sind grundsätzlich zu verkürzen. Daneben sind vorgangsspezifische Ablauffristen einzusetzen, wodurch nach Ablauf die Unterlagen und Informationen vollständig entfernt werden müssen, sofern kein zwingender Grund zum weiteren Erhalt gegeben ist. Der zwingende Grund ist stets anzugeben.

Einhaltung des Datenschutzes

Die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankerten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind unverändert auch in der digitalen Verwaltung zu beachten. Dabei bleibt der wichtigste Grundsatz: Keine Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage.

Personenbezogene Daten dürfen nur im notwendigen Umfang verarbeitet werden. Die Vorschriften über den Datenschutz müssen technisch und organisatorisch durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden und in Übereinstimmung mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sein.

Unter personenbezogenen Daten zählen alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, insbesondere Kennungen wie Namen, Kennnummern, Standortdaten und Online-Kennungen.

Bestimmte Verarbeitungsvorgänge bedürfen der Einwilligung des Nutzers vor Beginn der Datenverarbeitung, welche auch bei der digitalen Verarbeitung durch den Verantwortlichen nachgewiesen werden muss. Damit Mitarbeiter von Ämtern und Behörden personenbezogene Informationen, insbesondere von anderen Behörden/Zuständigkeiten einsehen können, ist die Zustimmung der Bürger einzuholen. Dazu muss eine Datenschutz- und Datenverwendungsbelehrung angehangen werden. Lehnt der Bürger die Art der Beschaffung ab, ist der Bürger für die Beschaffung und Zustellung der Informationen selbst zuständig.

Sämtliche Abfragen von personenbezogenen Informationen müssen für die Bürger einsehbar sein. Einzige Ausnahmen können im Rahmen der Strafverfolgung bzw. Ermittlungsverfahren erfolgen. Dennoch muss auch hier eine Dokumentationspflicht bestehen, sodass unter gesonderten Anfragen eine Einsicht erfolgen kann.

Die Bürger sollen weiter die Hoheit über ihre Daten behalten. Demzufolge muss die Möglichkeit bestehen jederzeit die gespeicherten Daten und das Nutzerkonto zu löschen.

Rechtswidrige Verwendung und Speicherung von personenbezogenen Daten müssen sensiblen Strafen unterliegen.

Optimierung

Ämter und Behörden arbeiten mit einer großen Menge an verschiedenen Programmen, welche mitunter nicht miteinander verknüpft sind, wodurch die personenbezogenen Daten für die gleiche Bearbeitung in mehreren Programmen eingepflegt werden müssen. Um die Bearbeitung für die Mitarbeiter zu vereinfachen, die Bearbeitungsdauer zu verkürzen und die Transparenz gegenüber den Bürgern zu erhöhen müssen die Programme optimiert werden. Hier gilt: Ein Programm, was alles kann.

Haushaltspolitik: Die Bürger nicht länger außen vorlassen!

Die Jungen Liberalen fordern eine fundamentale Verbesserung der Möglichkeiten zur finanz- und haushaltspolitischen Kontrolle. Durch Tricksereien und Ausnutzen von Gesetzeslücken wird eine Einsichtnahme durch den demokratischen Souverän in die Bremer Finanz- und Haushaltslage behindert und die tatsächliche Situation verschleiert. Hierzu fordern die Jungen Liberalen eine drastische Verschärfung der Landeshaushaltsordnung, eine vollständige, transparente und bürgerfreundliche Veröffentlichung und Kommunikation relevanter Informationen, sowie eine unabhängige Einschätzung der tatsächlichen Haushalts- und Finanzlage Bremer Gebietskörperschaften.

Reformierung und Verschärfung der Landeshaushaltsordnung

Die bestehende Landeshaushaltsordnung gewährleistet keine verantwortungsvolle Haushaltsführung und ermöglicht zahlreiche Tricksereien, die durch die vorangegangenen Regierungen ausgenutzt wurden. Deswegen muss die Landeshaushaltsordnung einer fundamentalen Reform hin zu einer verantwortungsvollen Haushaltsführung unterzogen werden. Mittelfristig ist die kameralistische Haushaltsführung vollständig zu untersagen und eine doppische Haushaltsführung auf Grundlage internationaler Standards für die öffentliche Haushaltsführung umgesetzt werden. In diesem Zuge muss die transparente Veröffentlichung der Schulden- und Verbindlichkeitslage verpflichtend geregelt werden. Hierbei sind insbesondere auch vorhersehbare künftige Zahlungsverbindlichkeiten, die dem allgemeinen Staatsbetrieb, sowie gesetzlichen und amtlichen Zusagen entspringen, vollständig zu berücksichtigen. Haftungsrisiken und Verbindlichkeiten aus Eigentum und Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind gesondert in der Haushaltsplanung zu veröffentlichen. Ferner sind die Informations- und Offenlegungsfristen gegenüber dem Controlling-Ausschuss der Bürgerschaft deutlich zu verschärfen. Eine Verschwiegenheitsverpflichtung über Informationen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften müssen zu einer echten Ausnahme ohne Missbrauchsspielraum werden, welche allein zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und -nachteilen bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen gelten darf. Allen Zuschüssen an öffentlich-rechtliche Körperschaften durch die öffentliche Hand sind dessen Notwendigkeit, sowie die Ausgestaltung und die Verwendung jener Mittel ausführlich und öffentlich zu erklären. Im Rahmen der Adaption der doppischen Haushaltsführungsstandards ist außerdem die Trennung zwischen den Kommunal- und Landeshaushalten zu verschärfen. Dabei ist sowohl die Haushaltsführung als auch die Kommunikation der Haushaltslage der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven anzugleichen.

Vollständige, transparente und Bürger-freundliche Informationsbereitstellung

Eine demokratische Kontrolle der finanz- und haushaltspolitischen Entscheidungen kann nur erfolgen, wenn die notwendigen Informationen vollständig, transparent und verständlich bereitgestellt werden. Dafür fordern die Jungen Liberalen, dass Bremer Gebietskörperschaften verpflichtet werden sämtliche relevante Informationen über die finanz- und haushaltspolitische Lage zu veröffentlichen. Außerdem sind diese Informationen in einer aufwandsgeringen und verständlichen Art bereitzustellen. Das vorsätzliche Vorenthalten, Verstecken und Verkomplizieren von Informationen sind demokratiefeindliche Aktivitäten gegen den Souverän. Es muss der Anspruch sein, dass es allen Bürgern, ungeachtet ihres Berufs- und Bildungshintergrunds, ermöglicht wird die Haushalts- und Finanzpolitik mit wenig Aufwand zu kontrollieren. Hierzu fordern die Jungen Liberalen insbesondere die Einrichtung einer Webanwendung zur leicht-verständlichen Kommunikation der Finanz- und Haushaltslage jeder Gebietskörperschaft auf Grundlage vergleichbarer Anwendungen zum Bundeshaushalt oder dem nordrhein-westfälischem Landeshaushalts. Neben einer ausführlichen und fachlich-detaillierten Kommunikation, ist stets eine vereinfachte Alternative zu veröffentlichen, sodass auch fachfremden Bürgern das Recht auf demokratische Kontrolle tatsächlich gewährleistet werden kann. Zu den absolut notwendigen Informationen zählt neben der Haushaltsplanung, auch die aktuelle und vergangene Schulden- und Verbindlichkeitslage, inklusive indirekter Verbindlichkeiten als Folge gesetzlicher und amtlicher Leistungsversprechen und die Rechenschaft über alle öffentlich-rechtlichen Körperschaftsbeteiligungen.

Unabhängige Untersuchung der Bremer Haushalts- und Finanzlage

Damit die Defizite der verantwortungslosen Haushaltspolitik der Vergangenheit aufgearbeitet und dessen Schäden abgeschätzt werden können, ist es notwendig die gesamte Finanzsituation des Landes Bremen und der zugehörigen Kommunen, sowie der zugeordneten Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften, in vollem Umfang durch unabhängige Experten untersuchen zu lassen. Allen voran muss eine ehrliche Einschätzung über die tatsächliche Schulden- und Verbindlichkeitslage erfolgen, die ohne Ausnahme sämtliche aktuellen und vorhersehbaren Verbindlichkeiten offenlegt. Zusätzlich ist zu ermitteln, an welchen Stellen und in welchem Umfang indirekte Verbindlichkeiten durch Investitionsrückstände entstehen werden. Im Rahmen dieser Untersuchung sind außerdem sämtliche Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften hinsichtlich wirtschaftlicher, haftungsrechtlicher und ordnungspolitischer Sinnhaftigkeit zu evaluieren. Eine Untersuchung möglicher politischer und privater Verzweigungen bei Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften und der Besetzung zugehöriger Posten, sowie bei Vergabe- und Ausschreibungsverfahren ist kritisch zu überprüfen. Außerdem ist die Arbeit der Behörde und deren politischer Führung grundlegend zu evaluieren. Hierbei gilt es auch zu analysieren, inwiefern die Finanz- und Haushaltslage durch ungenutzte Zuschüsse und Förderungen aus Bundes- und EU-Mitteln, geschädigt wurde. Letztlich ist zwingend die politische Verantwortung für den miserablen Finanzzustand Bremens zu ermitteln.

Duale Ausbildung stärken – Azubis unterstützen!

Die duale Ausbildung ist ein Erfolgsmodell und ein wichtiger Bestandteil des Aufstiegsversprechens der sozialen Marktwirtschaft. Vor allem mittelständische Unternehmen bilden aus und schaffen somit dringend benötigte Fachkräfte für den Arbeitsmarkt. Das Erfolgsmodell der dualen Ausbildung muss beibehalten, gestärkt und an gewissen Stellen reformiert werden. Eine Ausbildung und die daraus resultierenden Berufe sind für unsere Volkswirtschaft ebenso wertvoll, wie akademische Berufe. Dem Fachkräftemangel möchten wir entgegnen, in dem wir die Ausbildung für junge Menschen attraktiver gestalten. Dafür sollen folgende Punkte umgesetzt werden:

Elternunabhängiges BAföG

Auszubildende sollen möglichst unbürokratisch und elternunabhängig BAföG beantragen können. Die Höhe soll jährlich an das reale Kostenniveau angepasst werden. Dafür soll im Gegenzug die Berufsausbildungsbeihilfe abgeschafft werden. Die Hinzuverdienstgrenze bei der Berufsausbildungsbeihilfe i.H.v 450€ soll ersatzlos gestrichen werden. Die Rückzahlungshöchstgrenze des Darlehensteils soll ebenfalls abgeschafft werden.

365€ Ticket für Azubis im VBN

Die Jungen Liberalen Bremen fordern die Einführung eines Azubi – Tickets für 365€. Dieses soll für alle Jugendlichen, Freiwilligendienstleistenden, Auszubildenden und Schüler in allen Bussen, Straßenbahnen und Regionalzügen im Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen gelten und einen Euro pro Tag kosten. Es muss 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche zu nutzen sowie unbürokratisch und digital zu erhalten sein. Die Erfahrungen mit dem Semesterticket für Studenten haben gezeigt, dass dieses Angebot nicht verpflichtend sein darf.

Azubi- und Studierendenwohnheim

Wer 40-Stunden die Woche arbeitet und noch zusätzlich in der Freizeit für die Arbeit lernt, soll sich zumindest ein Leben in einer 1-Zimmer-Wohnung oder WG leisten können. Dazu sollen Azubis auch im Studierendenwohnheim wohnen dürfen. Dazu sollen noch zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden.

Berufsschulen digitalisieren

Der sogenannte Digitalpakt gilt lediglich für allgemeinbildende Schulen. Die Mittel werden aber schleppend abgerufen. Wir möchten, dass auch Berufsschulen Mittel aus dem Digitalpakt beziehen können. Außerdem fordern wir einen zügigen Ausbau von WLAN an Berufsschulen. Jeder Azubi soll das Eduroam-Netzwerk nutzen können.