Corona-Konjunkturantrag II: effizienter, freier, besser!

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stellen die größte Wirtschaftskrise in der Bundesdeutschen Nachkriegszeit dar. Die Bewältigung der zusätzlich verschärften Schuldenlage, der Substanzvernichtung in der Privatwirtschaft, der weiteren Überlastung maroder Sozialsysteme und dem Bildungsausfall insbesondere bei jungen Generationen müssen mit konsequentem und verantwortungsbewusstem Handeln begegnet werden. Aufbauend auf der Beschlusssache zum „Corona-Konjunkturprogramm“ durch die Landesmitgliederversammlung vom 27.09.2020 fordern die Jungen Liberalen eine entschlossene und kompetente Wirtschaftsförderung als Antwort auf die Folgen der Corona-Pandemie.

Langfristige und nachhaltige Solidität der öffentlichen Finanzlage

Die wirtschaftlichen Auswirkungen haben die kritische Notwendigkeit eines handlungsfähigen Staatsapparats in Krisenzeiten dramatisch unterstrichen. Entsprechend ist es notwendig eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Haushaltspolitik beizubehalten. Entsprechend ist die Schuldenbremse zur Verhinderung einer Überschuldung der EU-Staaten und untergeordneten Gebietskörperschaften beizubehalten. Anstatt einer Aufweichung der Schuldenregulierung muss die Ausweitung sozialstaatlicher Verbindlichkeiten während einer Verschuldung oberhalb der Schuldengrenzen untersagt werden, damit ausreichende Finanzmittel für notwendige Staatsaufgaben und wirtschaftsfördernde Investitionen verfügbar bleiben. Aufnahme gemeinschaftlicher Schulden durch die Europäische Union während der Corona-Pandemie muss eine einmalige Ausnahme bleiben. Jede Aufweichung der Haushaltsverantwortung einzelner Staaten und Gebietskörperschaften hin zu einer gemeinsamen Verantwortung ist strikt abzulehnen. Damit die Handlungsfähigkeit nachhaltig und krisenfest gewährleistet werden kann, sind Belastungen des Staatshaushaltes durch Subventionen, Unternehmensbeteiligungen und Sozialsysteme zu verringern und zu flexibilisieren. Zur Gegenfinanzierung der aufgenommenen Schulden, sind alle staatlichen Unternehmensbeteiligungen gründlich zu prüfen.

Um sowohl die Arbeitsfähigkeit, als auch die Effizienz staatlicher Behörden zu gewährleisten, sind diese durch eine radikale Reform zu verschlanken. Die Corona-Pandemie hat bewiesen, dass aufgeblasene Behördenapparate handlungsunfähig in Krisen sind. Bürokratische Belastungen, Zuständigkeitsüberschneidungen und überzogene Personalstrukturen sind radikal abzubauen. Um der ausartenden Überlastung durch Verbindlichkeiten für Staats- und Landesbeamte entgegenzuwirken, ist die Verbeamtung auf bedeutende Leitungspositionen und Staatsbedienstete des Sicherheitsapparats zu beschränken. Ferner müssen Bund und Länder dazu verpflichtete werden, für künftige Pensionsansprüche rechtzeitig Rückstellungen zu bilden, damit eine Belastung nachfolgender Generationen die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates nicht beeinträchtigt.

Entfesselung des privatwirtschaftlichen Wohlstands- und Fortschrittsmotors

Damit die Wohlstandsverluste der Corona-Pandemie wieder ausgeglichen werden können, muss die staatliche Übergriffigkeit in die Privatwirtschaft deutlich zurückgebaut werden. Hierzu soll die Steuerlast von Unternehmen mittelfristig auf das Niveau der kommenden internationalen Mindestbesteuerung reduziert werden. Ferner beeinträchtigt die massive Belastung der Privathaushalte die Handlungs- und Vorsorgefähigkeit der Bürger. Folglich ist es notwendig die Einkommensteuer grundlegend zu reformieren, indem eine Besteuerung erst ab hälftigem Medianeinkommens erfolgt. Während der Pandemie mussten viele Haushalte und Unternehmen angespartes Vermögen aufbrauchen. Um die Regeneration verbrauchter Kapitalreserven zu fördern ist zunächst der Sparerpauschbetrag auf 5.000€ zu erhöhen und die Kapitalertragssteuer auf 15% zu senken. Indem die direkte Investition in CO2-Zertifikate auch auf Privatpersonen ausgeweitet wird, kann sowohl die private Kapitalbildung als auch die Förderung von klimafreundlichen Entwicklungen gefördert werden.

Neben der finanziellen Entlastung muss der Abbau bürokratischer Belastungen von Haushalten und Unternehmen priorisiert werden. Durch Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsprozessen kann die bürokratische Belastung deutlich reduziert werden. Langfristig ist die Vorgangsbearbeitung durch Behördenmitarbeiter auf sicherheitsrelevante Vorgänge zu begrenzen. Vorschriften sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich sind auf tatsächlich notwendige Vorschriften zu begrenzen. Für alle bürokratischen Vorgänge mit dem Ziel einer Genehmigungserteilung (bspw. Bauvorhaben) ist eine Genehmigungsfiktion mit angemessener Frist zu setzen, damit unnötige Verzögerungen verhindert werden können. Sofern Fehler und ungerechtfertigte Verzögerungen durch Behörden zu verantworten sind, müssen betroffene Haushalte und Unternehmen für die daraus entstehenden Arbeits- und Kostenaufwände vollständig entschädigt werden. Erteilen Mitarbeiter von Behörden falsche Auskünfte sind zunächst verbindliche Weiterbildungsmaßnahmen, und im Wiederholungsfall disziplinarische Maßnahmen, anzuwenden damit eine ordnungsgemäße Arbeitsweise von Behörden sichergestellt werden kann.

Letztlich hat die Pandemie bewiesen, kann nur technologischer Fortschritt die großen Probleme der Menschheit bewältigen können. Hierbei sind es vor allem private Forschungsinvestitionen, die innovative Zukunftsforschung ermöglicht. Damit Deutschland auch in Zukunft und möglichst vielen Bereichen Hochtechnologienation bleiben kann, müssen die regulatorischen Hürden für Forschungsaufträge verringert werden. Universitäten und andere Forschungseinrichtungen müssen in bei Ihren Forschungsprojekten frei von staatlicher Einmischung sein. Staatliche Eingriffe in die Freiheit der Forschung sind abzuschaffen und gesetzlich zu unterbinden. Die Abschreibung von privatwirtschaftlichen Forschungsinvestitionen muss verbessert werden, damit das Risiko für vorausschauende Zukunftsforschung mitigiert wird. Dagegen muss der Schutz von geistigem Eigentum insbesondere im internationalen Geltungsraum deutlich verbessert werden. Der Missachtung von geistigem Eigentum durch andere Länder muss im Rahmen multilateraler Gespräche Einhalt geboten werden.

Bekämpfung des Fachkräftemangels

Die vorsätzliche Vernachlässigung des Bildungssektors verschärft den akuten Fachkräftemangel und die Ungerechtigkeiten zwischen den Generationen. Es ist gesellschafts- wie wirtschaftspolitisch geboten die Aus- und Weiterbildung deutlich zu verbessern. Die Jungen Liberalen fordern deswegen Bildung zur Bundesaufgabe zu machen und die Länder aus der Bildungsverantwortung zu entlassen. Um die verlorene Bildung durch Unterrichtsausfall und gravierende Qualitätseinbußen durch mangelhaften Digitalunterricht aufzuholen, müssen sämtliche Lehrpläne verschlankt und auf relevante Inhalte begrenzt werden. Veraltete Fächer und irrelevante Unterrichtsinhalte sind durch zeitgemäße und zukunftsorientierte Inhalte zu ersetzen. Neben deutlichen Investitionen in die Schulinfrastruktur und die Digitalisierung der Bildung, muss dringend in die Weiterbildung der Lehrerkräfte investiert werden, damit eine qualitativ-hochwertige und zeitgemäße Bildung erfolgen kann. Um dem Fachkräftemangel endemisch entgegenzuwirken, müssen Weiterbildungen und Umschulungen altersunabhängig staatliche Förderung erhalten. Außerdem müssen vorhandene Mittel und Kapazitäten verstärkt für besonders betroffenen Bereichen im Handwerk, der Pflege und dem MINT-Sektor verwendet werden. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass die Einwanderung von potenziellen und qualifizierten Fachkräften stärker gefördert und vereinfacht werden muss. Dazu ist insbesondere die seit langem geforderte Reform des Einwanderungsgesetzes notwendig. Außerdem muss die Integration deutlich verbessert werden.