Förderung Hochbegabter

Zwei bis drei Prozent aller Schülerinnen und Schüler sind hochbegabt und werden an den öffentlichen Schulen der meisten Bundesländer bisher nicht gefördert – im Gegensatz zu lernschwachen und lernbehinderten Kindern, für die sich im Laufe der Zeit eine gut funktionierende Sonderpädagogik herausgebildet hat.

Die JuLis sehen in der besonderen schulischen Förderung Hochbegabter eine vergleichbare sozialethische Verpflichtung des Staates wie in der Förderung Lernschwacher und Lernbehinderter.

Zur angebrachten schulischen Förderung Hochbegabter fordern die JuLis:

  1. Erweiterung der Lehrerausbildung, die für die Problematik der Hochbegabung sensibilisiert (Möglichkeiten der frühzeitigen Erkennung und Anwendung geeigneter Fördermaßnahmen).
  2. Erweiterte Schuleingangstests zu frühzeitigen Erkennung von Hochbegabungen.
  3. Zeitlich vorgezogene Einschulung und gezielte Förderung Hochbegabter durch zieldifferenziertes Lernen bereits in der Grundschule in kleinen Integrationsklassen.
  4. Kürzere Verweildauer Hochbegabter an Grundschulen.
  5. Einrichtung spezieller Hochbegabten-Förderzweige an Gymnasien mit der Möglichkeit abweichender Lehrpläne.

Umstrukturierung der Bildungslandschaft

Die JuLis Bremen fordern eine Gleichbehandlung der staatlichen Schulen und der Schulen in freier Trägerschaft.

Die Schulen im Land Bremen sollen Beiträge pro Schüler für den Schulbetrieb erhalten, über die sie frei verfügen können.

Im Interesse des chancengleichen Zugangs für Schüler aus allen sozialen Schichten und zur Wahrung der Chancengerechtigkeit für die Schulen in freier Trägerschaft im Wettbewerb mit den Schulen in staatlich-kommunaler Trägerschaft ist die Bemessung der Beiträge transparenter zu gestalten und bei Bedarf zu erhöhen.

Die Bemessungsgrundlage sind 100 % der laufenden Aufwendungen des Landes für einen Schüler in einer entsprechenden Schule in staatlich-kommunaler Trägerschaft, einschließlich der Beihilfen und Pensionen. Dabei sind die laufenden Aufwendungen der Kommunen in Höhe der Sachkostenbeträge aus dem kommunalen Finanzausgleich zu berücksichtigen. Abschläge wegen unwirtschaftlicher Schulgrößen im staatlich-kommunalen Bereich werden nicht gemacht.

Die Entwicklung der Bemessungsgrundlage jeder Schulart ist der Bürgerschaft regelmäßig darzulegen. Dabei ist die Berechnungsmethode und das Berechnungsergebnis mit Einzelzahlen offenzulegen.

Durch diese Maßnahme wird der nichtstaatliche Bildungssektor in den nächsten Jahren gestärkt, der Wettbewerb gesteigert und die Qualität insgesamt erhöht.

Qualitätssicherung an den Schulen

Die „Qualitätssicherung an Schulen“ hat als aktuelle, übergreifende Fragestellung einen hohen Stellenwert in der Aus- und Fortbildung. Die Schulabgänger in Bremen werden ihren Schulabschlüssen oft nicht gerecht. Häufig liegen die Probleme in den Bereichen Deutsch und Mathematik. Dies sind Fähigkeiten, die in jedem Beruf gefordert werden.

Zur Qualitätssicherung in den Schulen fordern die JuLis Bremen:

Um die Qualität des Schulangebots zu verbessern, hat jede Schule auch in Kooperation mit anderen Schulen ein Konzept zu entwickeln, das die Bildungs- und Erziehungsziele der jeweiligen Schulart und dem jeweiligen Schulprofil entsprechend definiert. Bei der Entwicklung des Konzeptes sind die Eltern, Lehrer und Schüler entscheidend beteiligt.

Die Schulaufsicht überprüft dann die festgelegten Ziele der einzelnen Schulen mit den Anforderungen der jeweiligen Schulform. Wird das Bildungskonzept genehmigt, muss das Erreichen der Bildungs-
und Erziehungsziele durch begleitende interne Beurteilung von Lehrplänen und Unterrichtsprogrammen sichergestellt werden.

Zusätzlich soll in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ab der 3. Klasse alle zwei Jahre eine Qualitätsprüfung vorgenommen werden, die sich nicht auf die Noten der Schüler auswirkt, sondern auf deren Lehrpläne. Die Klassengrößen sollen auf 15-18 Schüler begrenzt sein, um den Schülern eine gute pädagogische Versorgung zu gewährleisten. Dadurch soll auch eine frühere Erkennung lernschwacher und hochbegabter Schüler sichergestellt werden.

Die Orientierungsstufe soll abgeschafft werden. Nach der 4. Grundschulklasse soll dann sofort in die entsprechenden Klassen der Haupt-, der Realschule oder des Gymnasiums gewechselt werden.

Das Abitur in 12 Schuljahren soll eingeführt werden. In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch soll es eine Art Zentralabitur geben. Inhalt und Wertigkeit der Abschlussarbeiten sollen an allen Schulen gleich sein.

Förderung Lernbenachteiligter und Lernbehinderter

Die JuLis Bremen sehen in der besonderen schulischen Förderung Lernbenachteiligter und Lernbehinderter einer vergleichbare sozialethische Verpflichtung des Staates wie in der Förderung Hochbegabter.