Europäische Frauen schützen!

Der vorgestellte Vorschlag der Europäischen Kommission zielt darauf ab, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in der EU effektiv zu bekämpfen. Der Plan umfasst Maßnahmen in den Bereichen Strafbarkeit und Strafen für einschlägige Straftaten, Opferschutz und Zugang zur Justiz, Unterstützung für Opfer, Prävention, Koordination und Zusammenarbeit.

Gewalt gegen Frauen wird als geschlechtsspezifische Gewalt definiert, die aufgrund des Geschlechts einer Frau gerichtet ist oder Frauen überproportional betrifft. Sie umfasst physische, sexuelle, psychische, digitale und wirtschaftliche Schäden oder Leiden, einschließlich Straftaten wie sexuelle Gewalt, Zwangsehen und Femizid. Häusliche Gewalt, unabhängig von biologischen oder rechtlichen Bindungen, betrifft Frauen besonders stark. Beide Formen der Gewalt haben ihre Wurzeln in der Geschlechterungleichheit und strukturellen Diskriminierung von Frauen.

Die Europäische Kommission betrachtet Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt als Straftatbestände, Menschenrechtsverletzungen und Formen der Diskriminierung. Ihre Bekämpfung ist Teil der Bemühungen zum Schutz der Grundwerte der EU und zur Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind weit verbreitet und betreffen schätzungsweise ein Drittel der Frauen in der EU. Die verschiedenen Formen von Gewalt können Grundrechte verletzen, darunter das Recht auf Würde, Leben, Freiheit von Diskriminierung und einen wirksamen Rechtsbehelf.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betonen die Notwendigkeit, geschlechtsspezifische Gewalt in verschiedenen Kontexten anzugehen, einschließlich häuslicher Umgebungen, Online-Plattformen und am Arbeitsplatz. Der Vorschlag ist Teil der Bemühungen der EU, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu bekämpfen. Das Europäische Parlament hat die Kommission aufgefordert, entsprechende Gesetzesvorschläge vorzulegen.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission zielt darauf ab, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen, um ein hohes Maß an Sicherheit und die uneingeschränkte Wahrnehmung der Grundrechte in der Europäischen Union sicherzustellen. Um diese Ziele zu erreichen, plant der Vorschlag eine effektivere Gestaltung bestehender EU-Rechtsinstrumente, Aufwärtskonvergenz und Schließung von Lücken in den Bereichen Schutz, Zugang zur Justiz, Unterstützung, Prävention, sowie Koordinierung und Zusammenarbeit. Der Vorschlag beabsichtigt auch, das EU-Recht an einschlägige internationale Normen anzugleichen. Der Referenzrahmen des Vorschlags ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) von 2014. Der Vorschlag strebt an, die Ziele des Übereinkommens im Rahmen der EU-Zuständigkeit zu erreichen, indem der bestehende Besitzstand der EU und die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ergänzt werden.

Der Vorschlag sieht vor, bestimmte Formen von Gewalt, die Frauen überproportional betreffen, zu bestrafen und die Rechte der Opfer zu stärken. Dies soll durch eine effektivere Verfolgung solcher Straftaten und eine Verbesserung des Opferschutzes erreicht werden. Der Vorschlag adressiert auch neue Phänomene wie Cybergewalt gegen Frauen, die im Übereinkommen von Istanbul nicht ausdrücklich erwähnt wird.

Im 2. Kapitel unter Artikel 5 werden die Mitgliederstaaten dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die nachstehenden vorsätzlichen Handlungen unter Strafe gestellt werden. Dazu gehört die Vornahme einer nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlung an einer Frau durch vaginale, anale oder orale Penetration, sei es mit einem Körperteil oder einem Gegenstand und die Nötigung einer Frau zum Vollzug einer nicht- einvernehmlichen sexuellen Handlung mit einer anderen Person. Dabei ist unter einer nicht-einvernehmlichen Handlung eine Handlung zu verstehen, die gegen den erkennbaren Willen der Frau oder in Fällen vorgenommen wird, in denen die Frau aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Zustands nicht in der Lage ist, ihren freien Willen zu äußern, beispielsweise im Zustand der Bewusstlosigkeit, einer Vergiftung, des Schlafs, einer Krankheit, einer Verletzung oder einer Behinderung. Dabei kann die Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Das Fehlen der Einwilligung kann nicht durch das Schweigen der Frau, ihre fehlende verbale oder körperliche Gegenwehr oder ihr früheres sexuelles Verhalten widerlegt werden.

Diese EU-Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen sollte europaweit Vergewaltigung basierend auf Einverständnis definieren. Aber einige Mitgliedsstaaten, darunter auch die Bundesregierung lehnten das strikt ab. Sie wollen den Artikel zu Vergewaltigungen aus dem Kommissionsvorschlag streichen.

Belgien, Italien, Griechenland und Luxemburg haben mittels einer Deklaration Einspruch erhoben. Die Jungen Liberalen Bremen unterstützen den Einspruch und fordert den Erhalt der gemeinsamen Definition von Vergewaltigung in dieser Richtlinie. Die häufigste Form der Gewalt an Frauen ist die Vergewaltigung. Diese muss in einem Gewaltschutzpaket beinhaltet sein. Die Jungen Liberalen Bremen unterstützen das Vorhaben des EU-Parlaments und der Kommission, Vergewaltigung in die Richtlinie einzuschließen, und darin eine einverständnisbasierte Definition dieses Tatbestands europaweit festzuschreiben.

Das 21. Jahrhundert für medizinische Rahmbedingungen

Geschlechtsspezifische medizinische Versorgung:

Es wird vermutet, dass das Alter und das Geschlecht Einfluss auf den Verlauf und die Behandlung von Krankheiten nehmen und trotzdem ist es wenig untersucht, inwiefern die Geschlechter einer unterschiedlichen medizinischen Versorgung bedürfen.

Bekannt ist, dass beispielsweise bei einem Herzinfarkt und bei der Osteoporose unterschiedliche Symptome bei unterschiedlichen Geschlechtern aufzeigen, was eine verspätete Diagnose und eine unspezifische Behandlung zur Folge hat. Die Jungen Liberalen Bremen fordern aus dem Grund eine Medizin, welche die beste Gesundheitsversorgung für das Individuum bietet.

Forschung und Lehre:

Aufgrund der fehlenden Untersuchungen der medizinischen Unterschiede fordern die Jungen Liberalen Bremen die Förderung von Geschlechterforschung in der Medizin an Universitätskliniken. Die Charité in Berlin ist bisher das einzige Uniklinikum in Deutschland, was die geschlechtsspezifischen medizinischen Bedürfnisse erforscht und lehrt. Die Forschung wird benötigt, um diese in die Lehrer der angehenden Mediziner einzubringen.

Zulassung von Medikamenten: 

Bei den Zulassungsstudien von Medikamenten sind die Testpersonen in der Regel jung und männlich. Das hat möglicherweise Auswirkung auf die Verträglichkeit, die Dosis und die Nebenwirkungen bei Frauen und älteren Menschen. Die Zulassungsstudien sind in drei Stufen aufgeteilt. In der dritten Stufe soll deshalb in den Bereichen, in denen geschlechtsspezifische Unterschiede bereits nachgewiesen sind, eine breitere Testung erforderlich sein.

Um nach der Zulassung weitere Ergebnisse erfassen zu können, fordern die Jungen Liberalen Bremen eine App zur Verfügung zu stellen, über die Patienten unter Nennung ihres Alters, Geschlechts, der Einnahme andere Medikamente und Vorerkrankungen Nebenwirkungen angeben können. Eine Registrierung kann über einen QR-Code auf dem ausgestellten Rezept erfolgen. Die Datensammlung dient der Unterstützung der medizinischen Forschung.

Endometriose:

Endometriose ist eine gynäkologische Erkrankung, bei der Zysten und Entzündungen auftreten und sich an Eierstöcken, Darm und Bauchfell ansiedeln können. 10-15 % aller Frauen entwickeln eine Endometriose und selbst konservative Schätzungen sprechen von jährlich 30.000 Neuerkrankungen in Deutschland. Sie ist verantwortlich für bis zu 60 % der ungewollten Kinderlosigkeit und die zweithäufigste gynäkologische Erkrankung. Daher fordern die Jungen Liberalen Bremen vermehrte Aufklärung und Forschung sowie die finanzielle Unterstützung komplementär-medizinischer Therapien und AHB/Rehabilitationsmaßnahmen.

Geburtshilfe:

Berufsbezeichnung: 

Die Berufsbezeichnung der „Hebamme“ soll im offiziellen Sprachgebrauch wie im Gesetzestext und Stellenausschreibungen durch die Bezeichnung „Entbindungshelfer/in“ ersetzt werden, um „männliche Hebammen“ sichtbar zu machen und die Bezeichnung geschlechtsneutral für alle zu öffnen.

Ausbildung: 

Die Akademisierung der Entbindungshilfe im Rahmen eines dualen Studiengangs wird grundsätzlich begrüßt. In Anbetracht des Fachkräftemangels sollen die bereits bestehenden Ausbildungsplätze aber nicht schrittweise abgebaut werden. Viel eher soll jedenfalls ein Teil der Plätze für einen neuen Ausbildungsberuf der “Geburtspflegekraft” erhalten bleiben. Dieses Berufsbild soll Entbildungshelferinnen und -helfer bei ihrer Arbeit entlasten und insbesondere die nicht-medizinische Betreuung vor und nach der Geburt übernehmen. Selbstständige Berufstätige sollen diese Geburtspflegekräfte nicht ersetzen. Außerdem fordern die Jungen Liberalen Bremen eine gesetzliche Übergangsregel für altrechtlich qualifizierte Entbindungshelfer, um durch die Neustrukturierung keine weiteren Versorgungsengpässe entstehen zu lassen.

Fehl- und Totgeburten:

Die rechtliche Unterscheidung zwischen Fehl- und Totgeburten sind aufzuheben. Für Frauen, die nach der 12. Woche ihr Kind verloren haben, soll die Möglichkeit bestehen, die allgemeine Schutzfrist nach der Entbindung in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitgeber darf die Frauen in dieser Zeit normalerweise nicht beschäftigen. Während der Schutzfrist haben die Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. Auf Wunsch der Frauen können sie bereits vor Ablauf der Schutzfrist wieder beschäftigt werden, wenn nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegenspricht. Sie können Ihre Erklärung jederzeit widerrufen.

Crash-Test Dummies: 

Der bislang überwiegend für Crashtests eingesetzte Dummy baut auf den 50-Prozent-Mann und stammt noch aus den 70er Jahren. In der mittleren Größe kommt er auf eine Körpergröße von 175 cm und ein Gewicht von 78 kg. Der größere 95-Prozent-Dummy misst 188 cm und wiegt 101 kg. Der durchschnittlich weibliche Körper, aber auch andere Gruppen wie Kinder, ältere Menschen oder große Männer, sind in Sicherheitstests zur Zulassung neuer Kfz-Typenmodelle daher unterrepräsentiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau bei einem Autounfall ernstlich verletzt wird, ist 47 % höher, dass sie stirbt 17 % höher als bei einem Mann. Ursache sind zwar nicht nur, aber jedenfalls auch, mangelnde Sicherheitstests vor der Zulassung neuer Kfz-Typenmodelle.

Die Verpflichtung, die Sicherheit des neuen Typenmodells sicherzustellen, liegt bereits jetzt in erster Linie bei den Automobilunternehmen. Durch die hohen Kosten für die Testung an verschiedenen Dummy-Modellen wird eine zusätzliche, virtuelle Testung durch eigene Programme oder durch das ab 2021 von Toyota zur Verfügung gestellte Open-Source-Programm „Total Human Model for Safety“ vorgeschlagen. Um hierbei einheitliche Standards sicherzustellen, soll das mathematische Verfahren für die Programme durch eine VDI-Richtlinie vorgegeben werden.

Der zweite Schritt der Testung wird derzeit durch Richtlinien der UNECE gesteuert. Diese sollen um virtuelle Testungen ergänzt werden. Dasselbe gilt bei den zusätzlichen Sterne-Tests der Euro NCAP-Standards. Da diese Bewertungen in den Verkaufsbroschüren der Autos auftauchen und die Hersteller diese Testung freiwillig absolvieren, sollen hier die Bewertungskriterien für den Insassenschutz so angepasst werden, dass eine 5-Sterne-Bewertung nur möglich ist, wenn die Crash-Test-Dummies die Käuferinnen und Käufer des Typenmodells jeweils realitätsnah repräsentiert haben.

Außerdem fordern die Jungen Liberalen Bremen die Ausweitung der Unfallstudien bezogen auf schwangere Personen, um die Ergebnisse in die Testungen einfließen zu lassen. Die Studienlage zu Unfällen mit Schwangeren ist aktuelle unzureichend.

Grundsätze des liberalen Feminismus

Wir als Junge Liberale setzen uns auf allen politischen Ebenen für Gleichberechtigung ein. Gleichberechtigung ist ein liberales Kernanliegen, denn ohne sie kann es auch keine individuelle Freiheit geben.

Dabei betrachten wir jeden Menschen als Individuum und nicht als Teil einer kollektiven Schicksalsgemeinschaft, die sich durch Zugehörigkeit zu einem Volk, einem Status, oder einem Geschlecht definiert. Kollektivistischen Feminismus, der gesellschaftliche Gruppen als Gegenspieler ansieht, lehnen wir daher ab. Stattdessen setzen wir uns für einen liberalen und individualistischen Feminismus ein, der für Gleichberechtigung sorgt, bei der das Individuum und nicht das Kollektiv im Zentrum steht. Denn weil für uns die Individualität jedes Menschen der Ausgangspunkt unserer Politik ist, betrachten wir gesellschaftliche Unterschiede grundsätzlich nicht als Problem, sondern als Ausdruck von Vielfalt.

Dies gilt jedoch nur, sofern diese Unterschiede auf einer eigenen, freiverantwortlichen Entscheidung beruhen. Gesellschaftliche Unterschiede und Hierarchien sind dann problematisch, wenn sie dem Individuum von außen aufgedrängt werden und sich als Barriere oder Einschränkung der individuellen Freiheit darstellen. Echte Vielfalt und Freiheit kann daher nur da entstehen, wo auch für alle faire Rahmenbedingungen bestehen. Damit jeder Mensch sich frei entfalten kann, muss also auch jeder gerechte Chancen haben. Kernelement des Liberalismus ist es, jedem zu ermöglichen, sich weiterentwickeln und frei entfalten.

Wir setzen und daher für einen progressiven Liberalismus ein, in dem es einen Wettbewerb um die besten Ideen und Freiheit für die Kraft des Fortschritts gibt. Viele positive Entwicklungen auf der Welt, die die Gleichberechtigung der Frau verbessert haben, sind gerade den progressiven Ideen zu verdanken, die durch den Liberalismus überhaupt erst entstehen konnten. Gleichberechtigung und individuelle Freiheit bedingen sich daher gegenseitig.

Als Junge Liberale stehen wir daher grundsätzlich allen Maßnahmen positiv gegenüber, die gleichzeitig sowohl die Gleichberechtigung, als auch die Freiheit jedes Individuums fördern.

Blutspende ohne Stigmatisierung

Die 2017 veröffentlichte Novelle „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ der Bundesärztekammer beinhaltet auch weiterhin willkürliche und diskriminierende Einschränkungen im Bereich der Blutspende. Eine Gleichstellung von MSM (Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben) wurde nicht vorgenommen.

Die Jungen Liberalen Bremen fordern daher, dass die Erlaubnis zur Blutspende aufgrund des individuellen Risikoverhaltens des Spenders, unabhängig von Geschlecht oder Sexualität, vorgenommen wird. Alle abgegebenen Blutspenden sind weiterhin wissenschaftlich aktuellen Untersuchungen zu unterziehen, um Infektionsschutz zu garantieren.

Abschaffung des juristischen Geschlechts

Die Jungen Liberalen Bremen fordern die Abschaffung des juristischen Geschlechts.

Gegen eine Frauenquote bei FDP und Jungen Liberalen

Die Jungen Liberalen Bremen weisen die Forderung der Bundesvereinigung Liberale Frauen nach einer Frauenquote bei der FDP entschieden zurück. Die Jungen Liberalen Bremen sind überzeugt davon, dass eine Frauenquote den Idealen des Liberalismus diametral entgegensteht.