21.03.2026

Abschaffung der Führerscheinmaßnahme bei bloßen Betäubungsmittelverstößen ohne Fahrbezug

  1. Die Jungen Liberalen Bremen fordern die Abschaffung der automatischen Führerscheinmaßnahme (§ 24a Abs. 2 StVG i.V.m. Anlage zu § 24a StVG und BtMG) bei bloßen Besitz- oder Erwerbsdelikten von Betäubungsmitteln, solange kein Bezug zum Straßenverkehr besteht (insbesondere kein Fahren unter Einfluss oder im Zusammenhang mit dem Delikt).
  2. Der Führerschein darf nur noch entzogen oder eine MPU angeordnet werden, wenn nachweislich ein Fahrverhalten unter Einfluss von Betäubungsmitteln vorliegt oder das Delikt direkt mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs zusammenhängt.
  3. Die Jungen Liberalen Bremen setzen sich auf Bundesebene dafür ein, dass die FDP-Bundestagsfraktion entsprechende Gesetzesänderungen einbringt, um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Schutz der individuellen Freiheit zu wahren.

Die derzeitige Regelung in § 24a StVG erlaubt die Entziehung der Fahrerlaubnis
bereits bei „gelegentlichem“ Konsum oder bloßen Besitz von Betäubungsmitteln – unabhängig davon,
ob die Person jemals ein Fahrzeug geführt hat. Dies verstößt gegen liberale Prinzipien:

  • Verhältnismäßigkeit: Eine Sanktion, die die Mobilität einschränkt, darf nur greifen, wenn eine konkrete Gefahr für den Straßenverkehr besteht. Der bloße Besitz von Cannabis (seit der Teillegalisierung 2024) oder anderen Substanzen rechtfertigt keine pauschale Aberkennung der Fahrerlaubnis. Aktuelle Urteile (z. B. VG Bremen, Az. 5 V 123/24) bestätigen, dass selbst Kleinstmengen ohne Fahrbezug zur MPU und Entziehung führen können.
  • Freiheitsrechte: Liberale Politik schützt die persönliche Lebensführung. Der Staat darf nicht präventiv eingreifen, solange keine Opfer oder Gefahren entstehen. Die Regelung diskriminiert insbesondere junge Menschen in ländlichen Regionen, wo der Führerschein existentiell ist.
  • Rechtsstaatlichkeit: Die Regelung ist überholt und widerspricht der Cannabis-Teillegalisierung (CanG 2024), die den Besitz entkriminalisiert hat. Stattdessen braucht es evidenzbasierte Ansätze: THC-Grenzwerte im Blut nur bei tatsächlichem Fahren prüfen.
  • Präzedenzfälle: In anderen Ländern (z. B. Niederlande, Portugal) gibt es keine automatische Führerscheinmaßnahme ohne Fahrbezug – ohne dass die Verkehrssicherheit leidet.

Dieser Antrag stärkt die liberale Position zur Drogenpolitik und Mobilität. Er ist
kompatibel mit FDP-Positionen (z. B. aus dem Wahlprogramm 2025) und kann als Signal für eine
moderne, freiheitliche Verkehrspolitik dienen.

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