Wirtschaftsförderung mit Know-How

Matching-Funds sind ein effektives Mittel um private Investitionen zu fördern und das Land Bremen am Know-How privater professioneller Investoren teilhaben zu lassen während das Investitionsrisiko für diese gesenkt werden kann, sodass mehr Investitionen ermöglicht werden.

Die Jungen Liberalen Bremen fordern Beteiligungen des Landes Bremen kurz und mittelfristig nur noch über Matching-Funds abzubilden und langfristig marktwirtschaftliche Eingriffe nicht mehr durchzuführen.

Die Beteiligung an den Funds ist passiv auszugestalten, direkte staatliche Beteiligungen an Unternehmen lehnen wir weiterhin ab.

Investitionen der Matching Funds sind im Verhältnis 20/80 also, sodass der Matching Fund höchstens 20% der Investitionssumme trägt, durchzuführen.

Studenten nicht im Stich lassen

Eine der am stärksten durch die Folgen der Corona-Pandemie betroffene Gruppe stellen Studenten dar.

Viele Studenten finanzieren Ihren Lebensunterhalt durch Nebenjobs in u.a. Gastronomie oder Einzelhandel. Diese Nebenjobs sind die Ersten gewesen, die durch die Corona-Pandemie verloren gegangen sind, die Jungen Liberalen Bremen setzen sich dafür ein das BAföG für alle Studenten zu öffnen und um zwei Fördersemester für alle bisherigen BAföG Empfänger zu verlängern.

Mittelstand nach Bremen bringen

Unternehmen sorgen für mehr Arbeitsplätze und höhere Steuereinnahmen im Land. Die Jungen Liberalen Bremen setzen sich für eine Ansiedlungsprämie in Form von Steuererleichterungen für mittelständische Unternehmen ab 25 MA (Vollzeit-Equivalent) im Land Bremen ein.

Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung hat zahlreiche positive sozial- und innovationspolitischen Effekte. Gerade für Start-ups sind Mitarbeiterkapitalbeteiligungen oft der einzige Weg, um qualifizierte Fachkräfte zu werben und zu halten. Aufgrund fehlender oder abschreckender gesetzlicher Rahmenbedingungen bleiben diese Potentiale in Deutschland jedoch häufig ungenutzt. Wir wollen daher durch Änderungen im Steuerrecht die Mitarbeiterkapitalbeteiligung aus ihrem Schattendasein befreien, um ihre Potentiale zu entfesseln. Wir wollen die Mitarbeiterkapitalbeteiligung daher folgendermaßen reformieren:

  • Wir fordern eine Erhöhung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen gem. § 3 Nr. 39 S. 1 EStG von derzeit 360€ auf 5.000€ im Jahr.
  • Das Gleichbehandlungsgebot in § 3 Nr. 39 S. 2 EStG führt zu enormer Rechtsunsicherheit, denn es ist unklar, inwieweit unterschiedliche Fördermodalitäten innerhalb eines für alle offenen Beteiligungsprogramms eine Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung darstellen. Wir fordern deshalb eine Streichung des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG. Das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot ist hier völlig ausreichend.
  • Wir fordern die Schaffung eines steuerrechtlichen Sondertatbestands für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nach schwedischem Vorbild. Dieser soll vorsehen, dass Steuern für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung erst im Zeitpunkt der Liquidierung der Anteile zu zahlen sind. In dem Fall, indem der Wert des Unternehmens nach der Übertragung der Anteile gesunken ist, soll nur eine Steuerpflicht in Höhe des tatsächlichen Werts im Zeitpunkt der Liquidierung der Anteile bestehen. Außerdem fordern wir, dass nur der Betrag, der bereits bei Übereignung der Anteile besteht, mit der Einkommenssteuer versteuert wird. Der Wertanstieg der Anteile soll hingegen als Kapitalertrag zählen und somit unter die Kapitalertragssteuer fallen.

Der Tatbestand soll unter folgenden Voraussetzungen greifen:

  1. Nur für natürliche Personen
  2. Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen
  3. Deutsche Gesellschaft oder dauerhafte Niederlassung in Deutschland
  4. Öffentliche Stellen halten nicht mehr als 25% des Unternehmens
  5. Anteile des Unternehmens sind nicht öffentlich handelbar
  6. Gilt nicht in den Bereichen: Recht, Buchhaltung und Rechnungsprüfung
  7. Keine Insolvenz des Unternehmens

Sunset-Klausel: 5 Jahre

Höhere Steuern als in Düsseldorf, Berlin oder Frankfurt am Main

Der Gewerbesteuer-Hebesatz muss langfristig auf ein Niveau sinken, sodass Bremerhaven und Bremen interessant und wettbewerbsfähig für Unternehmen bleiben können. Konkret fordern wir eine Absenkung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 470% auf 360%.

Wasserstoff-Valley: Grüner Wasserstoff als der Energieträger der Zukunft

Wir Jungen Liberalen fordern im Rahmen der nationalen Wasserstoffstrategie eine stärkere Förderung von CO2-neutralen Wasserstoff in Bremen.

Konkret fordern wir die Erbauung von Leitungen für CO2-neutralen Wasserstoff.

Auch muss die Nachfrage staatlich angekurbelt werden. Dies soll mithilfe staatlicher Förderung vom Bau von Elektrolyseuren, limitiert kostenloser Abgabe CO2-neutralen Wasserstoffs an Binnen- und Passagierschiffe als Treibstoff und dem Einsatz von Wasserstoffbussen im ÖPNV erreicht werden.

Grundsätze des liberalen Feminismus

Wir als Junge Liberale setzen uns auf allen politischen Ebenen für Gleichberechtigung ein. Gleichberechtigung ist ein liberales Kernanliegen, denn ohne sie kann es auch keine individuelle Freiheit geben.

Dabei betrachten wir jeden Menschen als Individuum und nicht als Teil einer kollektiven Schicksalsgemeinschaft, die sich durch Zugehörigkeit zu einem Volk, einem Status, oder einem Geschlecht definiert. Kollektivistischen Feminismus, der gesellschaftliche Gruppen als Gegenspieler ansieht, lehnen wir daher ab. Stattdessen setzen wir uns für einen liberalen und individualistischen Feminismus ein, der für Gleichberechtigung sorgt, bei der das Individuum und nicht das Kollektiv im Zentrum steht. Denn weil für uns die Individualität jedes Menschen der Ausgangspunkt unserer Politik ist, betrachten wir gesellschaftliche Unterschiede grundsätzlich nicht als Problem, sondern als Ausdruck von Vielfalt.

Dies gilt jedoch nur, sofern diese Unterschiede auf einer eigenen, freiverantwortlichen Entscheidung beruhen. Gesellschaftliche Unterschiede und Hierarchien sind dann problematisch, wenn sie dem Individuum von außen aufgedrängt werden und sich als Barriere oder Einschränkung der individuellen Freiheit darstellen. Echte Vielfalt und Freiheit kann daher nur da entstehen, wo auch für alle faire Rahmenbedingungen bestehen. Damit jeder Mensch sich frei entfalten kann, muss also auch jeder gerechte Chancen haben. Kernelement des Liberalismus ist es, jedem zu ermöglichen, sich weiterentwickeln und frei entfalten.

Wir setzen und daher für einen progressiven Liberalismus ein, in dem es einen Wettbewerb um die besten Ideen und Freiheit für die Kraft des Fortschritts gibt. Viele positive Entwicklungen auf der Welt, die die Gleichberechtigung der Frau verbessert haben, sind gerade den progressiven Ideen zu verdanken, die durch den Liberalismus überhaupt erst entstehen konnten. Gleichberechtigung und individuelle Freiheit bedingen sich daher gegenseitig.

Als Junge Liberale stehen wir daher grundsätzlich allen Maßnahmen positiv gegenüber, die gleichzeitig sowohl die Gleichberechtigung, als auch die Freiheit jedes Individuums fördern.

Corona-Konjunkturprogramm

Wir als junge Generation werden noch lange mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona Krise zu kämpfen haben. Verschuldungen des Staates gehen primär zu unseren Lasten. Wir wünschen uns daher, dass mit den geplanten Schulden des Bremen Fonds und des Konjunkturpaketes der Bundesregierung verantwortungsvoll und zukunftsorientiert umgegangen wird. Statt kurzfristig und einseitig wirkender Maßnahmen wünschen wir uns langfristige, wachstumsorientierte und nachhaltige Investitionen und Reformen. Eine besondere Rolle spielen dabei die Zukunftsbereiche Digitalisierung und Klimaschutz. Zugleich ist klar, dass der Staat – gerade ein finanziell schwacher wie Bremen – die private Wirtschaftskraft auf Dauer nicht alleine ersetzen kann. Gerade Bremen muss daher auf private Investitionen als Treiber der konjunkturellen und wirtschaftlichen Entwicklung setzen und entsprechende Freiräume ermöglichen. Besonders für Bremen muss daher das Motto gelten: “Privat vor Staat”. Im Detail fordern wir:

Wachstumsorientierte Steuerreform und Entlastungen

  • Wir fordern eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf den europäischen Mindestsatz. Konkret bedeutet das einen Standard-Mindestsatz von 15% und einen ermäßigten Satz von 5%. Dadurch werden vor allem Gering- und Durchschnittsverdiener entlastet, die auch vergleichsweise mehr konsumieren. Dadurch wird der Konsum angekurbelt und die Menschen entlastet. Eine befristete Senkung halten wir aufgrund des damit einhergehenden bürokratischen Aufwands hingegen für nicht effektiv.
  • Der Solidaritätszuschlag muss endlich vollständig abgeschafft werden, da sein ursprünglicher, Zweck, die Finanzierung der Deutschen Einheit, erfüllt ist und er damit unserer Ansicht nach verfassungswidrig ist.
  • Um die Wirtschaft wirklich nachhaltig anzukurbeln, müssen die Bürgerinnen und Bürger auch einen Unterschied auf ihrem Gehaltszettel merken. Daher fordern wir eine wachstumsorientierte Steuerreform, die den sog. Mittelstandsbauch und die kalte Progression abschafft.
  • Die Entgeltgrenze von 450€ für Minijobs muss auf mindestens 600€ im Monat erhöht werden. Langfristig sollte diese Grenze flexibilisiert und jährlich an die Lohnentwicklung angepasst werden.
  • Der Grundfreibetrag ist von aktuell 9.408€ auf 50% des Medianeinkommens zu erhöhen und jährlich anzupassen.
  • Der Spitzensteuersatz wurde jahrelang nicht an das Lohnniveau angepasst und schneidet mittlerweile tief in die Mittelschicht hinein. Der Grenzsteuersatz sollte daher auf mindestens 70.000€ jährlich erhöht werden. Auch hier ist langfristig eine prozentuale Kopplung an das Medianeinkommen wünschenswert.
  • Wir fordern eine Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau, um einen Ausgleich zu dem steigenden Strompreis zu schaffen.
  • Wir wollen die EEG Umlage abschaffen. Stattdessen sollte der europäische Handel mit Emissionsrechten auf alle Sektoren ausgeweitet und das Cap an die Klimaziele von Paris angepasst werden. Der CO2-Preis des “Klimapakets” der Bundesregierung ist hingegen viel zu niedrig und wird nicht die erhoffte Anreizwirkung entfalten.
  • Der Landesmindestlohn muss abgeschafft werden. Er untergräbt die Tarifautonomie, führt zu Abwanderungen von Unternehmen in das niedersächsische Umland und schränkt die Vertragsfreiheit ein. Nicht zuletzt ist unklar, ob Mindestlöhne aus volkswirtschaftlicher Perspektive überhaupt eine positive Wirkung haben. Staatlich festgelegte Mindestpreise führen in der Regel zu einem Angebotsüberschuss. Auf dem Arbeitsmarkt bedeutet dies, dass es zu Arbeitsplatzverlusten kommt. Gerade dies gilt es in einer Wirtschaftskrise jedoch unbedingt zu verhindern, damit es nicht zu negativen Kettenreaktionen kommt.
  • Auch den Mindestlohn auf Bundesebene wollen wir abschaffen. Wer durch Arbeitseinkommen monatlich weniger als das Existenzminimum verdient, dessen Einkommen kann vom Staat auf Antrag auf Höhe des Existenzminimums aufgestockt werden (sog. “ALG II – Aufstocker”). Es besteht daher bereits eine soziale Absicherung, womit ein staatlicher Eingriff in die Preisbildung gar nicht notwendig ist. Dabei muss selbstverständlich sichergestellt werden, dass Arbeitgeber nicht auf Kosten der Steuerzahler Dumpinglöhne verlangen können. Daher dürfen die Sozialleistungen nicht gekürzt werden, wenn eine Stelle nicht angetreten wird, bei der der Stundenlohn unterhalb des Existenzminimums liegt. Um angemessene und gerechte Löhne zu gewährleisten, setzen wir stattdessen auf Tarifverträge.

Schlanker Staat

  • Das Land Bremen muss einen radikalen Bürokratieabbau durch Digitalisierung und Deregulierung vorantreiben. Hierzu sollte auf Landesebene nach dem Vorbild von NRW eine Digitalstrategie zur umfassenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung entwickelt werden.
  • Das Land Bremen sollte alle Subventionen auf den Prüfstand stellen und kritisch hinterfragen, welche staatlichen Privilegien wirklich zukunftsgerichtet und nachhaltig sind. Subventionen sollten stets das letzte Mittel sein.
  • Wir fordern ein grundsätzliches Verbot von neuen staatlichen Beteiligungen an Unternehmen.
  • Wir fordern, dass Bremen alle aktuellen staatlichen Beteiligungen auf den Prüfstand stellt und ggfs. privatisiert.
  • Wir fordern eine radikale Verschlankung des ÖRR und eine Reform des Finanzierungsmodells. Der Rundfunkbeitrag in seiner aktuellen Form muss abgeschafft werden. Stattdessen fordern wir ein gerechtes, flexibles und progressives Finanzierungsmodell, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen nicht wie bisher überproportional belastet. Gerade für Studierende, Auszubilende und junge Menschen allgemein ist der Rundfunkbeitrag eine hohe finanzielle Belastung. Dass der Rundfunkbeitrag während der Corona Krise sogar erhöht wurde, verurteilen wir in diesem Zusammenhang auf das Schärfste. Eine fundamentale Reform des ÖRR ist von Nöten, zugleich eine neue zielorientierte Vermittlung der Themen Information, Bildung und Kultur. Unterhaltung gehört für uns hingegen nicht zu den Kernaufgaben des ÖRR.

Investitionsoffensive

  • Wir fordern eine Investitionsoffensive, die kurzfristig Angebot und Nachfrage ankurbelt und zugleich langfristig den Strukturwandel unterstützt. Dazu sollte der Staat nicht auf kurzfristige und branchenbezogene Maßnahmen setzen, sondern langfristig und nachhaltig wirksame Anreize und Investitionen in zukunftsweisende Bereiche wie Klima, Digitalisierung, Bildung und Forschung vornehmen.
  • Alle Bremer Schulen sollen mit digitalen Endgeräten und geeigneter Software ausgestattet werden. Hierfür sind die kostenlosen Mittel aus dem Digitalpakt zu verwenden und nicht wie bisher die Schulden aus dem Bremen-Fonds.
  • Darüber hinaus sind die Schulen bei der Planung und Umsetzung der Digitalisierung besser zu unterstützen. Wir fordern daher den Senat auf, eine Planungsgruppe zur Umsetzung der Digitalisierung an Schulen einzurichten und aktiv auf die Schulen mit Unterstützungsangeboten zuzugehen.
  • Schulen sollten – wie in Neuseeland – eigene Mittel bekommen, die sie eigenständig verwalten dürfen. Dies erspart den Lehrerinnen und Lehrern die oftmals viel zu bürokratische Antragstellung.
  • Bis 2030 sollte die komplette Busflotte der BSAG durch emissionsneutrale Antriebe wie bspw. Elektromobilität, Wasserstoff oder synthetische Kraftstoffe ersetzt werden.
  • Wir fordern, dass der Senat prüft, wo die Wasserstoffstrategie der Bundesregierung Potential für Bremen bietet und ein Förderprogramm für klimafreundliche Technologien auflegt, um Investition in Schlüsseltechnologien wie PtX, Wasserstoffanwendungen oder Speichertechnologien zu ermöglichen.
  • Bund und EU müssen die Ladeinfrastruktur für Elektro- und Wasserstoffantriebe ausbauen.
  • Batteriespeicher in privaten Haushalten sollten als wichtiger Baustein zur Kopplung der Sektoren Gebäude und Verkehr im Hinblick auf Dekarbonisierung und Versorgungssicherheit im Energiesystem gefördert werden.
  • Das Bremer Konsum-L ist ein wichtiger Wirtschaftstreiber der Stadt Bremen, dieses zu erhalten und zu fördern ist wichtig. Nichtsdestotrotz werden die Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft der Stadt Bremen fatal sein, sofern man wie vom Bremer Senat geplant nur diesen Bereich der Innenstadt fördern sollte. Wir fordern eine Verbesserung der wirtschaftlichen Konditionen für alle Marktteilnehmer.
  • Die Ausweitung des Bremer Konsum-L zu einem Rundlauf ist unbedingt anzustreben, um die Verweildauer in der Innenstadt zu erhöhen und die gesamte Innenstadt attraktiver machen zu können.
  • Die äußerst bürokratische und liquiditätsbelastende Vorfälligkeit der Sozialbeiträge sollte abgeschafft werden.
  • Gerade Bremen und Bremerhaven sind besonders abhängig von einem funktionierender Binnenmarkt in der Europäischen Union und einem globaler Warenverkehr und Welthandel. Die Bundesregierung und die Europäische Kommission sind dazu aufgerufen, rasch eine möglichst vollständige Rückkehr zur Personen- und Dienstleistungsfreiheit im grenzenlosen Schengen-Raum zu ermöglichen und Maßnahmen zur Normalisierung der Produktion im Binnenmarkt zu harmonisieren.

Sunset-Klausel: 5 Jahre

Digitale Bildung in allen Klassenstufen garantieren

Die Jungen Liberalen Bremen fordern die Einführung eines Pflichtfachs für digitale Bildung in allen Klassenstufen.

In der Primarstufe soll digitale Bildung verpflichtend in das Curriculum des Sachkundeunterrichts aufgenommen werden. In diesem sollen die Schülerinnen und Schüler in einer kinder- und jugendgerechten Umgebung technische Grundlagen, den allgemeinen Umgang mit Computern und die logische Denkweise der Informatik erlernen. Außerdem soll die Vermittlung von Medienkompetenz, vor allem der bewusste und kritische Umgang mit Medien, explizit im Unterricht behandelt werden.

Dazu zählen insbesondere die Bereiche Jugend- und Datenschutz.

In der Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen sollen informationstechnische Grundlagen in das Fach „Wirtschaft-Arbeit-Technik“ integriert werden. Wir fordern den Bremer Senat auf, den Bereich „Wirtschaft-Arbeit-Technik“ so zu reformieren, dass dabei die Gesamtstundenanzahl nicht erhöht wird. Das Curriculum soll um die Themen Medienkompetenz, Internetrecherche, Grundlagen von Textverarbeitungsprogrammen (z.B. Microsoft Office), Grundlagen des Internets, Grundlagen der digitalen Kommunikation, technische Grundlagen, sowie ein Grundverständnis des Programmierens ergänzt werden.

In der Sekundarstufe II soll im Rahmen des mathematisch-naturwissenschaftlichen Profils Informatik als Wahlfach angeboten werden. In diesem sollen die Schülerinnen und Schüler, aufbauend auf dem bereits erlernten Grundverständnis, das Programmieren anhand mindestens einer aktuell relevanten Programmiersprache erlernen.

Zur erfolgreichen Umsetzung digitaler Bildung muss Sorge dafür getragen werden, dass allen Schulen zeitgemäße technische Ausstattung zur Verfügung steht. Außerdem müssen genügend Lehrkräfte entsprechend der Anforderungen ausgebildet und eingestellt werden. Der Unterricht muss immer wieder an neue technische Entwicklungen angepasst werden. Dazu sollen die Lehrkräfte kontinuierlich weitergebildet werden. Fehlende Lehrkräfte können unter anderem auch aus Quereinsteigern gewonnen werden. Bei der Auswahl der Quereinsteiger müssen die didaktischen Kompetenzen der Ersatzlehrkräfte gewährleistet sein.

Bremen könnte und sollte mit einem Konzept zu moderner und früher digitaler Bildung als Vorbild für andere Bundesländer vorangehen.

Sunset-Klausel: 5 Jahre