Die umlagefinanzierte Allgemeine Rentenversicherung ist gescheitert. Die seit
Jahrzehnten vorhersehbare demografische Entwicklung gepaart mit der vollständigen
Ignoranz der Politik die Rentenversicherung auf die veränderte Bevölkerungsstruktur
vorzubereiten, führten dazu, dass schon heute die Rentenversicherung durch den
Staatshaushalt künstlich am Leben gehalten werden muss. Anstatt die
Rentenversicherung sowohl Leistungs- als auch Generationengerecht umzugestalten, ist
die Rentenpolitik der vergangenen Jahrzehnte geprägt von realitätsfremden
Rentengeschenken zu Lasten der arbeitenden Bevölkerungsteile, sowie mittelbar
zukünftigen Generationen. Dabei verursacht der heutige Zustand katastrophalen Schaden
in nahezu allen Bereichen. Die extreme Abgabenlast der Rentenversicherung belastet
die Arbeitnehmer schwer und ist also Hauptkomponente der Lohn- und
Arbeitskostenabgabelast maßgeblich für die Unattraktivität des deutschen
Arbeitsmarktes im internationalen Vergleich mitverantwortlich. Die absurden
Steuerzuschüsse verhindern so dringend notwendige Investitionen, etwa in Bildung,
Klimaschutz oder Digitalisierung, steuerliche Entlastungen und sind nahezu
vollständig für die sektorale Sparpolitik des Bundes in den letzten Jahrzehnten. Umso
problematischer ist der Umstand, dass die Rentenversicherung trotz all dieser
Aneignung finanzieller Ressourcen, für viele Rentner kaum in der Lage ist
ausreichende Renten bereitzustellen. Mit dem aktuell beginnenden Einstieg der
sogenannten „Bayboomer“ in die Rente, stehen uns dabei die schwerwiegendsten
Entwicklungen erst noch bevor. Ohne entschiedenes Handeln, führt die aktuelle
Rentenpolitik den Staat in die finanzielle Handlungsunfähigkeit. Für uns Junge
Liberale Bremen steht fest, dass die Rentenpolitik ein schwerwiegender Verrat junger
und zukünftiger Generationen darstellt und den Generationenvertrag allein zu Gunsten
der Leistungsempfänger der Rentenversicherung missbraucht. Die Rentenversicherung
muss von der demografischen Entwicklung Deutschlands vollständig entkoppelt werden
und langfristig, aber schnellstmöglich, auf eine Kapitaldeckung umgestellt werden.
Diese Transformation stellt die wichtigste finanzpolitische Herausforderung unserer
Zeit dar und muss mit Entschlossenheit gegen Widerstände, insbesondere der
realitätsverweigernden Leistungsempfängern, durchgesetzt werden.
Gerade als Junge Liberale stehen wir wie keine andere politische Organisation
gleichermaßen für Leistungsgerechtigkeit und die Interessen junger Menschen. Wir
brauchen endlich ein langfristiges Denken in der Rentenpolitik, dass von
Leistungsgerechtigkeit und einer fairen Lastenverteilung (insb. zwischen den
Generationen) geprägt sein muss. Wir sind überzeugt, dass die einzige
leistungsgerechte Form einer Rentenversicherung nur durch eine individuelle
Kapitaldeckung kann und nur so auch die ausbeuterische Natur der Umlagefinanzierung
unterbunden werden kann. Deswegen muss die Rentenversicherung langfristig so
umstrukturiert werden, dass Rentenbeiträge auf individuelle Kapitalkonten eingezahlt
werden, wo sie an den Finanzmärkten angelegt werden und erst bei Auszahlung der
Besteuerung unterzogen werden. Durch die enge Verknüpfung der Rentenversicherung an
die demografischen Entwicklungsprozesse, kann die vollständige Umstellung auf eine
Kapitaldeckung nur schrittweise über mehrere Jahrzehnte abgeschlossen werden. In der
Übergangsphase sollen die individuellen Kapitalanlagen durch steigende Anteile des
Rentenbeitrags aufgebaut werden. Zusätzliche muss die Ausgabenlast der
Rentenversicherung in dieser Zeit durch Reformen begrenzt werden, die sich den
demografischen Realitäten der letzten Jahrzehnte, auch rückwirkend, stellen. Das
eingeführte Generationenkapital – also der Kapitaldeckung mit kollektiven Ansprüchen
in Verfügungsmacht der Bundesregierung – soll priorisierende Finanzpolitik den
Bundeshaushalt entlasten um die Steuermittel, die anspruchsfrei in die
Rentenversicherung fließen, zu reduzieren und wieder sinnvollen Verwendungszwecken
wie bspw. Investitionen in Bildung zufließen können. Während des gesamten
Transformationsprozesses muss zwingend dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die
bisherigen Reformen der Rente nahezu vollständig zu Lasten junger Menschen
durchgeführt wurden, während die älteren Generationen realitätsverweigernd vor den
Auswirkungen geschützt worden sind. Dabei tragen gerade junge Menschen die geringste
Verantwortung am Versagen der Rentenpolitik und sollten folglich so wenig wie möglich
die Folgen zu tragen haben. Im Sinne der Generationengerechtigkeit ist es
entscheidend, dass ältere Generationen im Sinne ihrer Verantwortung maßgeblich die
Folgen zu tragen haben. Dabei ist es bittere Erkenntnis, dass junge Menschen ohnehin
erhebliche Folgen für das verantwortungslose Handeln der Rentenpolitik zu tragen
haben werden. Wir setzen uns dafür ein, dass endlich die Interessen junger und
leistungswilliger Menschen in der Rentenpolitik die Beachtung erhalten, die sie
verdienen.
Die Rentenversicherung, wie sie sein sollte
Die Umlagefinanzierung der Rente finanziert sich durch generationenübergreifende
Umverteilung von Wertschöpfung. Statt mit der eigenen, wird die jeweilige Rente durch
die zwangsweise Abschöpfung der produktiven Leistung der Beitragszahler finanziert.
Nicht nur steht dies diametral mit den Prinzipien liberaler Überzeugungen, sondern es
macht die Funktionsfähigkeit des Systems faktisch abhängig von großen
Produktivitätszuwächsen sowie einem erheblichen Bevölkerungswachstums. Ein Wegfallen
einer dieser Faktoren lässt die Rentenversicherung, und deren Beteiligten, zum
Spielball politischer Mehrheitsverhältnisse werden. Als Junge Liberale setzen wir uns
für ein, dass die Finanzierung eines arbeitsfreien Lebensabends weder von Politik
noch von anderen Menschen abhängig sein sollte, und darüber hinaus allein durch die
eigene Schaffenskraft gewährleistet werden muss. Anstatt die Wertschöpfung
produktiver Bevölkerungsteile umzuverteilen, brauchen wir ein Rentensystem, in dem
die Altersvorsorge durch individuelle Kapitaldeckung erfolgt und somit möglichst frei
von externen Effekten und politischer Einflussnahme ist.
- Im Kern eines zukunftsfähigen Rentensystem steht die eigenverantwortliche
Vorsorge durch Beitragszahlungen auf Vorsorgekonten, die spezifischen, der
Altersvorsorge bedachten, Regularien unterliegen. Die Beiträge sollen dann
eigenverantwortlich angelegt werden und erst zum Ruhestand zur Finanzierung des
Lebensunterhalts ausgezahlt werden. Der Staat soll hierbei einzig die
Verantwortung übernehmen, den rechtlichen Rahmen bereitzustellen. Die Konten
selbst sollen insbesondere durch den Markt bereitgestellt werden; ein optionales
staatliches Angebot muss frei von wettbewerbsverzerrenden Vorteilen und
Begünstigungen oder Zuschüssen sein. - Im Gegensatz zu normalen Anlagekonten, sollen die Einzahlungen auf die
speziellen Vorsorgekonten bis zu einer Höhe von maximal 20% des
Jahresbruttoeinkommens von Steuern und Sozialabgaben befreit werden.
Die neue Rentenversicherung muss frei von staatlichen Vorschriften bzgl. des
Renteneintrittsalters sein, sodass sich die Rente endlich nach den
Lebensplanungen der Menschen richtet, und sich nicht die Menschen den
bürokratischen Vorschriften der Rentenversicherung beugen müssen. Die
individuelle Rente richtet sich damit allein nach der individuellen
Leistungsfähigkeit und Vorsorgebereitschaft. - Um möglichst individuelle Rentengestaltung zu ermöglichen, darf es keine
staatlichen/gesetzlichen Einschränkungen der nutzbaren Finanzanlageprodukte
geben, die über die herkömmlichen Finanzmarktregularien hinaus gehen. Die
Anlageentscheidungen müssen den Menschen eigenverantwortlich überlassen werden.
Ferner wirkte sich eine weitgehende Liberalisierung der Finanzmärkte und deren
Produkte positiv auf die Altersvorsorgemöglichkeiten aus und ist somit dringend
geboten. - Die Erträge der Vorsorgekonten sollen keiner Besteuerung unterzogen werden.
Von der Umlagefinanzierung in die Kapitaldeckung
Wir sind uns bewusst, dass die Transformation des Rentensystems vom staatlich-
orchestrierten Umlagesystem zu einer individual-verantwortlichen Kapitaldeckung mit
einigen Herausforderungen einhergeht und nur über mehrere Jahrzehnte vollständig
umgesetzt werde kann. Deswegen setzen wir uns für pragmatische aber wirtschafts- wie
finanzpolitische kluge Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung ein. Angesichts des
langen Umsetzungszeitraums ist es jedoch umso wichtiger die grundlegenden Schritte
alsbald möglich in die Wege zu leiten.
- Der Rechtsrahmen für die individuellen Vorsorgekonten soll schnellstmöglich
geschaffen und die Konten damit eingeführt werden. Ausgehend von der aktuellen
Beitragshöhe, die auf keinen Fall weiter ansteigen darf, soll es schrittweise
möglich sein den Rentenversicherungsbeitrag durch Einzahlungsverpflichtungen auf
das Vorsorgekonto zu ersetzen. Der ersetzbare Anteil soll jährlich steigen und
bis spätestens 2050 den Rentenversicherungsbeitrag vollständig ersetzen können. - Das Regeleintrittsalter für die Ansprüche nach der umlagefinanzierten Rente muss
rückwirkend angemessen angehoben werden und anschließend konsequent an die
Entwicklung der Lebenserwartung angepasst werden. Einmalig ist es unerlässlich,
das Renteneintrittsalter ab dem Jahrgang 1960 rückwirkend, um ein Jahr zu
erhöhen. - Zusätzlich zur Anpassung des Regeleintrittalters, ist es notwendig, die
Möglichkeiten der Versicherten zu flexibilisieren.
Um die auslaufenden Rentenansprüche aus der Umlagefinanzierung auch im Übergang
anteilig, sowie vollständig nach voller Kapitaldeckung, zu finanzieren soll an Stelle
der Steuerzuschüsse des Bundeshaushaltes das Generationenkapital treten. Für den
Erfolg des Generationenkapitals ist es entscheidend möglich schnell ein großes
Anlagevolumen aufzubauen und dieses langfristig rentabel anzulegen. Eine
Kreditfinanzierung widerspricht der Generationengerechtigkeit, vermindert vor Allem
aber die Rentabilität erheblich. Stattdessen soll das Generationenkapital durch
Streichung von versicherungsfremden Leistungen, Abschmelzen der Steuerzuschüsse,
sowie der Umwidmung denkbarer Überschüsse erfolgen.
- Insbesondere, aber nicht abschließend, sollen die versicherungsfremden
Rentenansprüche, für die eben keine Beitragszahlungen erbracht werden, nach §56,
§76b, §213 Abs. 3, §287e SGB VI, unmittelbar wegfallen. Ferner sollen die
Grundlagen für die Zuschüsse nach §213 Abs. 2 SGB VI mittelfristig entfallen,
wobei die entsprechenden Zuschüsse dann schrittweise abschmelzen. Die jeweiligen
Kostenersparnisse der Rentenversicherung sollen vollständig, aber ohne zeitliche
Fortschreibung, in das Generationenkapital eingezahlt werden. - Spätestens mit vollständiger Umstellung der Rentenbeiträge in Kapitalkonten,
muss die Finanzierung der Rentenansprüche die auf Grundlage umlagefinanzierten
Systems fortbestehen allein durch dessen Leistungsfähigkeit geregelt werden.
Dabei darf es jedoch nicht zu einer echten Rentenerhöhung über das äquivalente
Niveau des, dann fiktivem, Umlagesystems hinauskommen. Sofern die Erträge des
Generationenkapitals den Bedarf der verbleibenden Ansprüche verlässlich
übersteigen, sind die zusätzlichen Erträge dem Staatshaushalt hinzuzufügen, um
einen symbolischen Ausgleich zu den historischen Bundeszuschüssen zu schaffen. - Zusätzliche finanzielle Spielräume können geschaffen werden, indem die
Rentenansprüche nach §33 SGB VI Abs. 3 & 4 wenigstens der Höhe nach reduziert und der
Gewährungsdauer nach verkürzt; oder idealerweise vollständig gestrichen werden.
Sofortige Maßnahmen zur Schadensabwehr
Es ist dringend notwendig kurzfristig Sofortmaßnahmen zu beschließen, die akuten
Schaden und eine erhebliche Verschlechterung der Gesamtsituation.
- Um die Abgabenlast der Arbeitnehmer, und damit auch die Attraktivität des
deutschen Arbeitsmarktes, nicht noch weiter zu verschlechtern, muss der
Beitragssatz zur Rentenversicherung dauerhaft auf das aktuelle Niveau begrenzt
werden. Wir lehnen das Rentenpaket II ab, solange daraus Erhöhungen des
Rentenbeitrags hervorgehen. Gerade in Zeiten vom akuten Fachkräftemangel muss
sich die Arbeitsleistung der Menschen lohnen; und der Rentenversicherungsbeitrag
stellt schon heute die größte Abgabe bis weit in die Mittelschicht hinein dar. - Der automatische Erhöhungsmechanismus der Rentenversicherung ist zwingend so
anzupassen, dass Rentenerhöhungen die Lohnentwicklung zu keinem Zeitpunkt
übersteigen kann. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass die Rentenbezüge stärker
steigen sollen als die Verdienste derer, die diese Renten erwirtschaften müssen.
In diesem Sinne ist insbesondere §68a SGB VI zu streichen. - Um den Staatshaushalt zu entlasten ist es notwendig die Rentenzuschüsse in ihrer
Gesamtheit der Höhe nach auf dem heutigen Niveau einzufrieren, um einem weiteren
Anstieg entgegenzuwirken und Haushaltsmittel bspw. für Bildung, Infrastruktur,
Digitalisierung oder Klimaschutz freizumachen.