13.04.2024

Privatanschriften müssen privat sein!

In vielen Bereichen sind heute hohe Datenschutzstandards zum grundsätzlichen Schutz
der Privatsphäre, im Rahmen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, aber vor
allem auch zum Schutz vor dem Missbrauch personenbezogener Daten, festgelegt und
müssen angewendet werden. Missachtungen und Verstöße werden zu Recht mit sensiblen
Bußgeldern und Strafen belegt. Umso problematischer ist es, dass weiterhin jeder die
Meldedaten anderer Privatpersonen bei den Behörden anfragen und gegen Zahlung einer
geringfügigen Gebühr ausgehändigt bekommen kann. Die Verfahren und die gelebte Praxis
setzen dabei nahezu keine Maßnahmen ein, um die Betroffenen vor missbräuchlichen
Anfragen zu schützen oder generell zu informieren. In Folge, gerade auch der
automatisierten, Abfrage von Privatanschriften setzt der Staat die Menschen einem
enormen Sicherheitsrisiko aus. Die bestehenden Mechanismen einzelne Personen in
begründeten Ausnahmen etwas zu schützen, reichen nicht aus.

Als Junge Liberale sind wir fundamentale Verfechter der informationellen
Selbstbestimmung und des individuellen Datenschutzes. Wir erkennen kein Recht darauf,
dass Privatpersonen oder Körperschaften unbegründet, und teils automatisiert, die
Anschriften von Privaten Haushalten abfragen und faktisch zu beliebigen Zwecken
nutzen können. Deswegen fordern wird insbesondere:

  • Eine scharfe Reform des Bundesmeldegesetz, sodass Informationen zu Meldedaten
    nur noch für erhebliche und zwingende Gründe (bspw. zur Vollstreckung eines
    anerkannten Schuldtitels) erteilt werden dürfen. Anfragen zu kommerziellen oder
    anderen nicht zwingenden Gründen müssen konsequent abgelehnt werden.
  • Die jeweiligen Betroffenen sind jedes Mal unverzüglich darüber in Kenntnis zu
    setzen, wann und wer, bestimmte Meldedaten angefragt hat. Dies muss unabhängig
    davon gelten, ob der Anfrage stattgegeben worden ist oder nicht. Die Mehrkosten
    hierfür müssen durch die Gebühren der Anfragesteller getragen werden.
  • Auch Behörden und anderen staatlichen Organisationen sind entsprechende
    Auskünfte nur unter Begründung der Notwendigkeit zur Erfüllung hoheitlicher
    Aufgaben zu erteilen. Entsprechende Anfragen sind ebenfalls streng zu erfassen,
    damit Betroffene die Anfragen, sofern notwendig, verlässlich anfechten können.
    Staatliche oder staatsnahe Organisationen, die keine hoheitlichen Aufgaben
    erfüllen, sind faktisch wie beliebige private Organisationen zu behandeln.
  • Auch für die Abfrage von nicht-personifizierten Datensammlungen und Metadaten
    müssen verschärfte Regeln festgelegt werden, die Missbrauch effektiv verhindern.
    Insbesondere zu Werbezwecken beliebiger Art dürfen Privatadressen, auch
    anonymisiert, nicht herausgegeben werden.
  • Die Informations- und Offenlegungspflichten für Parteispenden (o.ä.) müssen
    ebenfalls entsprechend angepasst werden. Während es begründet ist, dass
    Großspenden dokumentiert und gemeldet werden, ist es nicht mehr zeitgemäß, dass
    die Privatadressen natürlicher Personen veröffentlich werden. In diesen Fällen
    muss es genügen, dass der Name veröffentlicht und die Adressen bei der
    zuständigen Stelle gemeldet und dokumentiert ist.

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