Die Jungen Liberalen fordern eine Einschränkung des Verbandsklagerechts.
In Deutschland tobt ein Glaubenskampf zwischen Ökologie und Ökonomie. Dieser Kampf wird nicht mehr nur auf politischem und medialem Wege, sondern zunehmend auch mehr und mehr auf dem Rechtsweg ausgefochten. Dabei hat sich das Verbandsklagerecht als kraftvolles Vehikel für wirtschaftliche und politische Machtspiele avanciert. Es ist abzusehen, dass die Diskussion um die Deutsche Umwelthilfe kein Einzelfall bleiben wird.
Teilweise wird nun gefordert, den entsprechenden Verbänden die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Dem kann jedoch nur teilweise zugestimmt werden. Zwar ist es richtig, dass Verbände, die erkennbar nicht mehr im Gemeinwohl handeln, keine legitime Grundlage mehr für ihre Klagen haben. Eine Entziehung der Gemeinnützigkeit wäre jedoch immer erst dann möglich, wenn es schon zu spät ist. Zudem verbirgt sich hinter der Thematik ein viel tiefgreifenderes und strukturelles Problem, sodass eine Entziehung der Gemeinnützigkeit höchstens in symptomatischer Hinsicht lösen würde.
Das Verbandsklagerecht begegnet vielmehr grundlegenden Bedenken im Hinblick auf die rechtsstaatlichen Grundsätze des Demokratieprinzips und der Gewaltenteilung.
Denn der Rechtsweg ist grundsätzlich nicht dafür vorgesehen, einseitigen politischen Interessen am Parlament vorbei zu ihrer Durchsetzung zu verhelfen, sondern um individuellen Rechtsschutz zu gewähren. Das Verbandsklagerecht stellt hiervon bereits eine (europarechtlich gewollte) Ausnahme dar. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, dass das Verbandsklagerecht nur restriktiv eingesetzt werden kann.
Gesellschaftspolitisch wesentliche Entscheidungen sollen nach der Gewaltenteilung eigentlich dem Parlament zugewiesen sein, da sich sonst alle anderen übergangen fühlen. Denn im Parlament besteht ein Mitspracherecht, vor Gericht jedoch nicht.
Das Verbandsklagerecht balanciert daher auf dem schmalen Grat zwischen Judikative und Legislative. Eine ausufernde Anwendung des Verbandsklagerechts zur Durchsetzung einseitiger Interessen wie im Fall DUH erzeugt eine gesellschaftspolitische Sprengkraft, weil sich alle anderen übergangen fühlen. Damit die Wand zwischen Judikative und Legislative nicht weiter eingerissen wird, ist eine Erhöhung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Verbandsklagerechts erforderlich.