01.01.2011

Jugendlichen Straftätern die Folgen ihres Handelns zeigen – Adhäsionsverfahren auch im Jugendprozess

Die Jungen Liberalen Bremen fordern, dass zukünftig auch Opfer jugendlicher Straftäter ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche direkt im Strafprozess mittels des sog.
„Adhäsionsverfahren“ geltend machen können sollen.

Begründung:
Die Zusammenlegung des Strafprozesses mit der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen im Adhäsionsverfahren zeigt dem Täter die Folgen seines Handelns unmittelbar auf. Somit erlangen die auf Schadensausgleich gerichteten zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer zugleich eine erzieherische Wirkung gegenüber dem Täter. Dennoch sind jugendliche Straftäter von diesem Verfahren bisher aus falsch verstandener Toleranz ausgenommen. Dabei wird im Jugendprozess ansonsten gerade der erzieherische und nicht der strafende Aspekt in den Vordergrund gestellt. Es ist daher dringend notwendig, die Zusammenfassung von Straf- und Schadensersatzverfahren auch in den Bereich jugendlicher Straftäter auszudehnen.

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