Die Jungen Liberalen fordern eine fundamentale Verbesserung der Möglichkeiten zur finanz- und haushaltspolitischen Kontrolle. Durch Tricksereien und Ausnutzen von Gesetzeslücken wird eine Einsichtnahme durch den demokratischen Souverän in die Bremer Finanz- und Haushaltslage behindert und die tatsächliche Situation verschleiert. Hierzu fordern die Jungen Liberalen eine drastische Verschärfung der Landeshaushaltsordnung, eine vollständige, transparente und bürgerfreundliche Veröffentlichung und Kommunikation relevanter Informationen, sowie eine unabhängige Einschätzung der tatsächlichen Haushalts- und Finanzlage Bremer Gebietskörperschaften.
Reformierung und Verschärfung der Landeshaushaltsordnung
Die bestehende Landeshaushaltsordnung gewährleistet keine verantwortungsvolle Haushaltsführung und ermöglicht zahlreiche Tricksereien, die durch die vorangegangenen Regierungen ausgenutzt wurden. Deswegen muss die Landeshaushaltsordnung einer fundamentalen Reform hin zu einer verantwortungsvollen Haushaltsführung unterzogen werden. Mittelfristig ist die kameralistische Haushaltsführung vollständig zu untersagen und eine doppische Haushaltsführung auf Grundlage internationaler Standards für die öffentliche Haushaltsführung umgesetzt werden. In diesem Zuge muss die transparente Veröffentlichung der Schulden- und Verbindlichkeitslage verpflichtend geregelt werden. Hierbei sind insbesondere auch vorhersehbare künftige Zahlungsverbindlichkeiten, die dem allgemeinen Staatsbetrieb, sowie gesetzlichen und amtlichen Zusagen entspringen, vollständig zu berücksichtigen. Haftungsrisiken und Verbindlichkeiten aus Eigentum und Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind gesondert in der Haushaltsplanung zu veröffentlichen. Ferner sind die Informations- und Offenlegungsfristen gegenüber dem Controlling-Ausschuss der Bürgerschaft deutlich zu verschärfen. Eine Verschwiegenheitsverpflichtung über Informationen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften müssen zu einer echten Ausnahme ohne Missbrauchsspielraum werden, welche allein zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und -nachteilen bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen gelten darf. Allen Zuschüssen an öffentlich-rechtliche Körperschaften durch die öffentliche Hand sind dessen Notwendigkeit, sowie die Ausgestaltung und die Verwendung jener Mittel ausführlich und öffentlich zu erklären. Im Rahmen der Adaption der doppischen Haushaltsführungsstandards ist außerdem die Trennung zwischen den Kommunal- und Landeshaushalten zu verschärfen. Dabei ist sowohl die Haushaltsführung als auch die Kommunikation der Haushaltslage der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven anzugleichen.
Vollständige, transparente und Bürger-freundliche Informationsbereitstellung
Eine demokratische Kontrolle der finanz- und haushaltspolitischen Entscheidungen kann nur erfolgen, wenn die notwendigen Informationen vollständig, transparent und verständlich bereitgestellt werden. Dafür fordern die Jungen Liberalen, dass Bremer Gebietskörperschaften verpflichtet werden sämtliche relevante Informationen über die finanz- und haushaltspolitische Lage zu veröffentlichen. Außerdem sind diese Informationen in einer aufwandsgeringen und verständlichen Art bereitzustellen. Das vorsätzliche Vorenthalten, Verstecken und Verkomplizieren von Informationen sind demokratiefeindliche Aktivitäten gegen den Souverän. Es muss der Anspruch sein, dass es allen Bürgern, ungeachtet ihres Berufs- und Bildungshintergrunds, ermöglicht wird die Haushalts- und Finanzpolitik mit wenig Aufwand zu kontrollieren. Hierzu fordern die Jungen Liberalen insbesondere die Einrichtung einer Webanwendung zur leicht-verständlichen Kommunikation der Finanz- und Haushaltslage jeder Gebietskörperschaft auf Grundlage vergleichbarer Anwendungen zum Bundeshaushalt oder dem nordrhein-westfälischem Landeshaushalts. Neben einer ausführlichen und fachlich-detaillierten Kommunikation, ist stets eine vereinfachte Alternative zu veröffentlichen, sodass auch fachfremden Bürgern das Recht auf demokratische Kontrolle tatsächlich gewährleistet werden kann. Zu den absolut notwendigen Informationen zählt neben der Haushaltsplanung, auch die aktuelle und vergangene Schulden- und Verbindlichkeitslage, inklusive indirekter Verbindlichkeiten als Folge gesetzlicher und amtlicher Leistungsversprechen und die Rechenschaft über alle öffentlich-rechtlichen Körperschaftsbeteiligungen.
Unabhängige Untersuchung der Bremer Haushalts- und Finanzlage
Damit die Defizite der verantwortungslosen Haushaltspolitik der Vergangenheit aufgearbeitet und dessen Schäden abgeschätzt werden können, ist es notwendig die gesamte Finanzsituation des Landes Bremen und der zugehörigen Kommunen, sowie der zugeordneten Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften, in vollem Umfang durch unabhängige Experten untersuchen zu lassen. Allen voran muss eine ehrliche Einschätzung über die tatsächliche Schulden- und Verbindlichkeitslage erfolgen, die ohne Ausnahme sämtliche aktuellen und vorhersehbaren Verbindlichkeiten offenlegt. Zusätzlich ist zu ermitteln, an welchen Stellen und in welchem Umfang indirekte Verbindlichkeiten durch Investitionsrückstände entstehen werden. Im Rahmen dieser Untersuchung sind außerdem sämtliche Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften hinsichtlich wirtschaftlicher, haftungsrechtlicher und ordnungspolitischer Sinnhaftigkeit zu evaluieren. Eine Untersuchung möglicher politischer und privater Verzweigungen bei Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften und der Besetzung zugehöriger Posten, sowie bei Vergabe- und Ausschreibungsverfahren ist kritisch zu überprüfen. Außerdem ist die Arbeit der Behörde und deren politischer Führung grundlegend zu evaluieren. Hierbei gilt es auch zu analysieren, inwiefern die Finanz- und Haushaltslage durch ungenutzte Zuschüsse und Förderungen aus Bundes- und EU-Mitteln, geschädigt wurde. Letztlich ist zwingend die politische Verantwortung für den miserablen Finanzzustand Bremens zu ermitteln.