„Das schadet der Jugend nicht.“ – Wehrpflicht abschaffen

Die Jungen Liberalen Bremen bekennen sich zu der Notwendigkeit Deutschlands über einsatzbereite Streitkräfte zur Landes- und Bündnisverteidigung sowie für Auslandseinsätze im Rahmen von inter- und supranationalen Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit, zu verfügen, um die Freiheit und Sicherheit Deutschlands und des nordatlantischen Gebiets zu bewahren und ihrem Auftrag „dem Frieden der Welt zu dienen“ gerecht zu werden. Wir bekennen uns zur Bundeswehr und der finanziellen Unterstützung, um notwendige Investitionen und Beschaffungen nachzuholen, damit die Bundeswehr zukünftig vernünftig und reibungslos arbeiten kann.

Allgemeine Wehrpflicht:

Die Jungen Liberalen Bremen lehnen die Wiedereinführung der Allgemeinen Wehrpflicht nach § 1 WPflG entschieden ab und fordern darüber hinaus die endgültige Abschaffung durch eine Änderung im Grundgesetz. Davon ist die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall ausgenommen.

Dienst an der Waffe:

Art. 12a Abs. 1 GG bestimmt, dass Männer ab dem vollendeten achtzehnten Lebensjahr zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden können. Nach der aktuellen einfachgesetzlichen Ausgestaltung der Abschaffung der Wehrpflicht, greift diese Verpflichtungsmöglichkeit nur im Spannungs- und Verteidigungsfall Im Falle einer solchen Verpflichtung können Männer sich aus Gewissensgründen entziehen, gemäß Art. 12a Abs. 2 GG. Frauen dürfen von vornherein nicht zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden, Art. 12a Abs. 4 S. 2 GG. Die Jungen Liberalen Bremen fordern, dass für alle  Geschlechter dieselben Rechte und Pflichten gelten sollen. Es ist Frauen zuzumuten, dass sie im Falle einer Verpflichtung zum Dienst mit einer Waffe im Verteidigungsfall eine selbstbestimmte Gewissensentscheidung treffen, diese Verpflichtung anzunehmen oder abzulehnen. Art. 12a Abs. 4 GG ist deshalb zu streichen und Abs. 1 geschlechtsneutral anzupassen.

Anpassung der Befreiung vom Wehrdienst:

  • 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 WPflG bestimmt, dass Menschen mit einem geistlichen Bekenntnis vomWehrdienst befreit sind. Die Jungen Liberalen Bremen fordern die Streichung des Abs. 1 Nr. 1 bis 3 WPflG. Damit sind grundsätzlich nur Menschen befreit, die nach Abs. 1 Nr. 4 eine Schwerbehinderung nachweisen können und nach Nr. 5 Wehrpflichtige, die aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages für die Dauer einer Tätigkeit in einer internationalen Behörde eine entsprechende Befreiung genießen. Greift die Verpflichtungsmöglichkeit im Streitfall, muss Deutschland in der Lage sein, die Freiheit und Sicherheit Deutschlands zu verteidigen. Aus dem Grund lehnen die Jungen Liberalen Bremen die Befreiungsmöglichkeiten auf Antrag nach Abs. 2 grundsätzlich ab und fordern eine Einzefallprüfung im Härtefall.