Einführung erhöhter Abschreibungssätze in den AfA-Tabellen, für Gegenstände mit
sowohl betrieblichen als ausbildenden Nutzen.
Viele Unternehmen sind auf der Suche nach Fachkräften und Auszubildenden, aber es
wird in den kommenden Jahren immer schwieriger werden, Auszubildende zu finden. Dies
bedeutet im Umkehrschluss, dass verstärkt in die Ausbildung und deren Qualität im
Betrieb investiert werden muss. Im Zuge dieser Investitionen wird sich auch die Frage
der Finanzierung stellen. Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage wird die
Finanzierung von Investitionen für die Betriebe noch schwieriger. Die Corona-Pandemie
hat bereits zu einer Wiedereinführung der degressiven Abschreibequote geführt. Das
bedeutet, dass man sein Eigenkapital schneller erhöhen kann. Deshalb nehmen
Unternehmen diese Möglichkeit auch gerne wahr.
Wir fordern daher die Einführung erhöhter Abschreibungssätze in den AfA-Tabellen für
Gegenstände, die nicht nur rein betrieblich genutzt werden, sondern gleichzeitig der
Verbesserung der Ausbildungsqualität und der Nutzung durch Auszubildende zur
Fachkräfteausbildung dienen. Damit wird ein Anreiz für Betriebe geschaffen, in
Anlagen, Maschinen oder andere Gegenstände zu investieren, die nicht nur der rein
betrieblichen Tätigkeit dienen, sondern auch zur Verbesserung der Ausbildungsqualität
beitragen. Dadurch werden solche Investitionen von den Unternehmen bevorzugt. Neben
dem Haupteffekt, dass ein Anreiz für Investitionen in die Ausbildung von Fachkräften
geschaffen wird, haben die Unternehmen den Nebeneffekt, dass sie in diesen
wirtschaftlich schwierigen Zeiten unter besseren Bedingungen investieren können und
dass die Anlagen auch für den betrieblichen Alltag genutzt werden können.