01.01.2001

Umstrukturierung der Bildungslandschaft

Die JuLis Bremen fordern eine Gleichbehandlung der staatlichen Schulen und der Schulen in freier Trägerschaft.

Die Schulen im Land Bremen sollen Beiträge pro Schüler für den Schulbetrieb erhalten, über die sie frei verfügen können.

Im Interesse des chancengleichen Zugangs für Schüler aus allen sozialen Schichten und zur Wahrung der Chancengerechtigkeit für die Schulen in freier Trägerschaft im Wettbewerb mit den Schulen in staatlich-kommunaler Trägerschaft ist die Bemessung der Beiträge transparenter zu gestalten und bei Bedarf zu erhöhen.

Die Bemessungsgrundlage sind 100 % der laufenden Aufwendungen des Landes für einen Schüler in einer entsprechenden Schule in staatlich-kommunaler Trägerschaft, einschließlich der Beihilfen und Pensionen. Dabei sind die laufenden Aufwendungen der Kommunen in Höhe der Sachkostenbeträge aus dem kommunalen Finanzausgleich zu berücksichtigen. Abschläge wegen unwirtschaftlicher Schulgrößen im staatlich-kommunalen Bereich werden nicht gemacht.

Die Entwicklung der Bemessungsgrundlage jeder Schulart ist der Bürgerschaft regelmäßig darzulegen. Dabei ist die Berechnungsmethode und das Berechnungsergebnis mit Einzelzahlen offenzulegen.

Durch diese Maßnahme wird der nichtstaatliche Bildungssektor in den nächsten Jahren gestärkt, der Wettbewerb gesteigert und die Qualität insgesamt erhöht.

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