30.04.2016

Tiere sind keine Abfallprodukte

Jahr für Jahr werden in Deutschland bis zu 50 Millionen männliche Küken direkt nach dem Schlüpfen getötet. Weil sie keine Eier legen können und für die Brütereien somit nutzlos sind, werden die Küken erst vergast und dann geschreddert. EU-weit ist es üblich, männliche Küken nach dem Schlüpfen zu töten. Der Grund dafür ist, dass sie keine Eier legen können, aber auch nicht für die Mast geeignet sind, für die speziell gezüchtete Tiere genutzt werden.

Seit 2002 steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz. Dort heißt es, der Staat schütze “in Verantwortung für die künftigen Generationen, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere”. Außerdem bestimmt das Tierschutzgesetz, dass Wirbeltiere nur getötet werden dürfen, wenn es dafür einen vernünftigen Grund gibt. Trotz der eindeutigen Gesetzeslage werden bis heute massenhaft männliche Küken vernichtet.

Die behördlich bislang geduldete Tötungspraxis ist mit der Grundkonzeption des Tierschutzgesetzes nicht vereinbar. Wir daher sehen im Töten der Küken einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Bislang wurde Brütereien ein so genannter Verbotsirrtum zugebilligt, weshalb sie ohne Strafe davonkamen.

Die Jungen Liberalen Bremen fordern daher, die massenhafte Tötung von männlichen Eintagsküken europaweit zu verbieten.

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