Der Rechtsstaat darf sich nicht von privaten US-Konzernen abhängig machen, wenn es um die innere Sicherheit geht. Dennoch setzen mehrere Bundesländer, etwa Hessen mit Hessendata oder Bayern mit VeRA, auf die Datenanalyseplattform Palantir. Diese Software stammt vom US-Unternehmen Palantir Technologies, das mit CIA-Geldern gegründet wurde, um amerikanische Anti-Terror-Operationen zu unterstützen.
Damit lagert Deutschland eine der sensibelsten Aufgaben des Staates, die polizeiliche Datenanalyse, an ein privates, ausländisches Unternehmen aus. Wer den Fall Starlink in der Ukraine verfolgt hat, weiß, was das bedeutet: Wenn ein einzelnes US- Unternehmen plötzlich über staatliche Infrastruktur entscheidet, steht nationale
Souveränität auf dem Spiel.
Noch gravierender ist die Gefahr durch den US CLOUD Act. Dieses Gesetz verpflichtet amerikanische Unternehmen, Daten an US-Behörden herauszugeben – auch dann, wenn sie auf Servern in Deutschland gespeichert sind. Wenn Palantir Polizeidaten verarbeitet, besteht ein reales Risiko, dass US-Behörden darauf zugreifen können.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2023 festgestellt, dass der Einsatz solcher Systeme ohne klar definierte Gefahrenlage verfassungswidrig ist. Trotzdem prüfen Innenministerien weiter den bundesweiten Einsatz. Das ist ein gefährlicher Irrweg: Wer Kontrolle über Daten und Algorithmen verliert, verliert auch Kontrolle über den Rechtsstaat selbst.
Die Jungen Liberalen Bremen fordern dementsprechend:
- Verbot der Palantir-Software in Deutschland: Der Einsatz der Palantir-Software in Polizeibehörden ist umgehend auszusetzen und zu untersagen. Sicherheitsbehörden dürfen keine Systeme verwenden, deren Hersteller US-Gesetzen wie dem CLOUD Act unterliegen.
- Digitale Souveränität statt Abhängigkeit: Deutschland und Europa müssen eigene, offene und überprüfbare Alternativen zur Datenanalyse entwickeln. Open-Source- Systeme und europäische Anbieter sind gezielt zu fördern, um Transparenz, Kontrolle und technologische Eigenständigkeit zu sichern.
- Klare rechtsstaatliche Leitplanken: Wir fordern, dass bei jeder Form automatisierter Datenanalyse die Grundsätze der Zweckbindung und Datensparsamkeit strikt eingehalten werden. Es muss gesetzlich ausgeschlossen sein, dass Daten unbescholtener Bürger (etwa Zeugen, Opfer oder Zufallsbetroffene) ungefiltert in Analysesysteme eingespeist werden. Die Zusammenführung personenbezogener Daten ohne Anlass bleibt unzulässig.
- Sicherheitsverträge ohne Cloud-Act-Lücken: In allen IT-Beschaffungen des Bundes und der Länder muss verbindlich ausgeschlossen werden, dass Daten an ausländische Behörden weitergegeben werden können. Sicherheitsarchitektur ist Staatsaufgabe – keine Outsourcing-Frage.
- Transparenz und Kontrolle statt Blackbox: Die Funktionsweise von Analysesoftware in der Polizei muss voll transparent und überprüfbar sein. Geheime Algorithmen haben im Rechtsstaat nichts zu suchen. Wir fordern daher unabhängige Quellcode- Prüfungen und veröffentlichte Ergebnisse, bevor eine Software wie Palantir irgendwo zum Einsatz kommt. Jede polizeiliche Maßnahme muss vor Gericht anfechtbar und hinterfragbar bleiben. Deshalb ist gesetzlich sicherzustellen, dass Hersteller sich nicht auf Geschäftsgeheimnisse berufen können, um aufsichtsrechtliche Kontrollen oder gerichtliche Beweisprüfungen zu verweigern.
Quellen
- Friedrich-Naumann-Stiftung: Palantir – Wie eine US-Software den Rechtsstaat zur
Blackbox macht, 08.08.2025 - Bundesverfassungsgericht, Urt. v. 16.02.2023 – 1 BvR 1547/19 u.a.
- Korte, Kai: LDI NRW: Einsatz von Palantir-Software rechtswidrig, ZD-Aktuell
2021, 05192 (beck-online) - netzpolitik.org, Big-Data-Rasterfahndung: Die Palantir-Konkurrenz schläft nicht,
04.08.2025 - Arzt, Clemens: Palantir: Analyse-Software für digitale Ermittlung erlauben?, ZRP
2025, 193