Basisschutzmaßnahmen sind Freiheitseinschränkungen!

Am 24. November 2021 ist das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze“ in Kraft getreten. Es brachte beispielsweise eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz mit sich. Dieses Gesetz ist bis zum 19. März 2022 befristet.

 

Damit würden ab dem 20. März 2022 alle Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems nicht besteht. Die derzeitige Hospitalisierungsrate zeigt, dass derzeit keine Überlastung besteht. Bund und Länder hatten zu vor gemeinsam mit dem Bundeskanzler Olaf Scholz einen 3-Stufen-Plan für die Rücknahme von Beschränkungen beschlossen, welcher bisher nach und nach umgesetzt wird.

 

Fynn Voigt, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Bremen: „Wir fordern die FDP dazu auf, keinem folgenden neuen Infektionsschutzgesetz zuzustimmen. Weiterhin ist es kritisch, dass Bund-Länder-Beschlüsse die Vorgehensweise der Pandemie beziehungsweise der Öffnung beschließen. Die Frage der Abschaffung der Maßnahmen ist eine Frage für Freiheit und Grundrechte. Damit gehört sie ins Parlament.“

 

Es soll die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, dass Länder eigenständig Maßnahmen wie die Maskenpflicht, Testauflagen oder Abstandsregeln selbst verhängen können. Damit sollen sogenannte Basisschutzmaßnahmen über den 20. März hinaus bestehen können.

Durch den 3-Stufen-Plan wurden bisher private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung ermöglicht und die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel aufgehoben.

 

Fynn Voigt weiter: „Wir freuen uns sehr darüber, dass nach 2 Jahren Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen die Maßnahmen zum 20. März 2022 auslaufen werden. Wir fordern weiterhin, dass bei allen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gegeben sein muss. Die sogenannten Basisschutzmaßnahmen vermitteln den Eindruck, dass sie weniger Begründung bedürfen, da sie niedrigschwelliger seien. Wir sehen das anders und fordern dementsprechend auch das Fallen aller Basisschutzmaßnahmen. Wir glauben an die Eigenverantwortung der Menschen. Jeder kann bei Belieben oder Erkältungssymptomen eine Maske tragen. Damit helfen wir allgemein allen unseren Mitmenschen. Durch die aktuelle Lage der Pandemie sind allgemeine Basisschutzmaßnahmen unverhältnismäßig.“