Junge Liberale Bremen wählen neuen Landesvorstand

Die Jungen Liberalen Bremen haben am vergangenen Samstag bei ihrer Landesmitgliederversammlung den 22-jährigen Fynn Voigt mit 83% zum ihrem neuen Landesvorsitzenden gewählt.
Zu Voigts Stellvertretern wurden Tom Daniel, Joshua Tamm und Julius Fehrmann gewählt. Außerdem gehören dem Landesvorstand nun Louis Lenkeit, Celine Eberhardt, Kevin Naumann, Ilkan Kandaz und Ilja Schiller an.

In seiner Rede betonte Voigt die extremen Missstände im Land Bremen und warb für eine liberale Regierungsbeteiligung nach der nächsten Bürgerschaftswahl. „In keinem Bundesland hängt der Bildungserfolg so sehr vom Elternhaus ab, wie in Bremen. In der Pandemie sind außerdem die riesigen Rückstände in der Digitalisierung sichtbar geworden. Diese Herausforderungen müssen wir endlich angehen. Dazu brauchen wir eine liberale Regierungsbeteiligung in Bremen. Die FDP hat die richtigen Ideen und den Willen, um Bremen voranzubringen. Wir JuLis werden sie dabei unterstützen!“, so Voigt. Außerdem kritisierte er die Häme gegen liberale Erstwähler. „In den letzten Tagen haben politische Mitbewerber behauptet es sei ein Skandal die FDP zu wählen. Ich finde es großartig, dass so viele junge Menschen die FDP und damit Freiheit, Wirtschaft und Klimaschutz gewählt haben.“

Fynn Voigt folgt auf Marcel Schröder, der nicht erneut als Landesvorsitzender kandidierte. Schröder warb in seiner Rede ebenfalls für eine liberale Regierungsbeteiligung in Bremen. Zudem bedankte er sich für den erfolgreichen Bundestagswahlkampf und seine Zeit im Vorstand der Jungen Liberalen Bremen.

Neben den Vorstandswahlen wurde unter anderem auch über ein Corona- Konjunkturprogramm beraten. Die Jungen Liberalen Bremen fordern darin: „Die wirtschaftlichen Auswirkungen haben die kritische Notwendigkeit eines handlungsfähigen Staatsapparats in Krisenzeiten dramatisch unterstrichen. Entsprechend ist es notwendig eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Haushaltspolitik zu betreiben. Die Schuldenbremse zur Verhinderung einer Überschuldung der EU-Staaten und untergeordneten Gebietskörperschaften ist beizubehalten.“